Klärschlamm - was tun?

Neue Vorgaben stellen kleine und mittlere Kläranlagen vor Herausforderungen

© Aumüller / digitalstock

Hennef. Die neue Klärschlammverordnung und die Änderungen im Düngerecht haben die Bedingungen für die Entsorgung von Klärschlamm verändert. Vor allem die bodenbezogene Verwertung wird künftig nur noch in geringem Umfang möglich sein. Auch die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung stellt vor allem kleine und mittlere Kläranlagenbetreiber vor große Herausforderungen. Die DWA-Tagung "Klärschlammbehandlung und -entsorgung für kleine und mittlere Kläranlagen" nimmt sich der Thematik an und stellt Strategien und Lösungsansätze für eine zukunftssichere Behandlung und Entsorgung von Klärschlämmen vor.

Die Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ordnet die rechtlichen Vorgaben ein und gibt technische Hinweise zur Umsetzung von Klärschlammentsorgungskonzepten, die den künftigen Anforderungen gerecht werden. So befasst sie sich unter anderem mit der interkommunalen Zusammenarbeit und stellt Optimierungsmöglichkeiten der Schlammbehandlung vor.

Die Tagung findet am 27. Oktober 2020 im Michel Hotel Magdeburg, Hansapark 2, 39116 Magdeburg, statt, wird eventuell aber auch als Hybridveranstaltung mit Online-Zuschaltung angeboten. Sie richtet sich an Fachkräfte aus kleinen und mittleren Kläranlagen, Planer, Erbauer, Betreiber, Behördenvertreter und Verbände.

Die Teilnahmegebühr beträgt 490 Euro, DWA-Mitglieder zahlen 410 Euro. Programm: Klärschlammveranstaltung. Kontakt: Sabrina Prentzel, Telefon: 02242 872-116, E-Mail: prentzel@dwa.de

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