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TSM im Zeichen wachsender Bedrohungen

Neuer Leitfaden "Technisches Sicherheitsmanagement" stärkt betriebliche Resilienz, adressiert Kritis‑Anforderungen und den Umgang mit KI

23. April 2026. Zum 1. Mai 2026 erscheint der überarbeitete TSM‑Leitfaden „Allgemeiner Teil“, der künftig die Grundlage für alle Überprüfungen des Technischen Sicherheitsmanagements bildet. Er ersetzt die bisherige Fassung aus November 2021 und gilt spartenübergreifend für Abwasser, Gewässer, Stauanlagen, Trinkwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Biogas und Flüssiggas.

Der neue Allgemeine Teil umfasst 134 Prüffragen. Behandelt werden unter anderem die Aufbau‑ und Ablauforganisation, der Arbeits‑, Gesundheits‑ und Umweltschutz, Beschaffung und Vergabe, das Entstörungs‑ und Fremdfirmenmanagement sowie zentrale Fragen der betrieblichen Resilienz. Viele der Anforderungen sind zugleich für die Kritis‑Vorgaben relevant. Neu aufgenommen wurden außerdem Aspekte zum Schutz vor Cyberangriffen, zum Umgang mit besonderen Bedrohungslagen sowie zur Nutzung und Steuerung von Künstlicher Intelligenz im technischen Betrieb.

Ebenfalls zum 1. Mai 2026 wird der TSM‑Leitfaden "Abwasserteil" in überarbeiteter Form veröffentlicht. Hier standen insbesondere redaktionelle Anpassungen im Vordergrund; wesentliche inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die Vorgängerversion aus Februar 2017 verliert nach einer Übergangsfrist von drei Monaten ihre Gültigkeit.

Für Betriebe, die sich innerhalb der ersten drei Monate nach Veröffentlichung einer TSM‑Überprüfung unterziehen, gilt eine Übergangsregelung: Sie können wählen, ob nach der neuen Fassung oder nach der bisherigen Leitfadenversion geprüft wird.

„Der neue Allgemeine Teil spiegelt die realen Herausforderungen wider, mit denen technische Betriebe heute konfrontiert sind - von Personalfragen über Widerstandsfähigkeit bis hin zu Cyberrisiken“, sagt Richard Esser, Leiter der TSM‑Stelle der DWA. „TSM ist damit weniger eine formale Bestätigung als ein Führungsinstrument, um Organisationen strukturell belastbar und zukunftsfähig aufzustellen.“ Neben den Unternehmensleitungen werde auch die Mitarbeiterschaft durch das Verfahren erreicht, so Esser weiter. Klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Prozesse und dokumentierte Verantwortlichkeiten stärkten nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Vertrauen in die eigene Organisation.

Grundlage für eine TSM‑Bestätigung ist die systematische Bearbeitung des TSM‑Leitfadens „Allgemeiner Teil“ sowie des jeweiligen spartenspezifischen Leitfadens. Hinzu kommt eine freiwillige, zweitägige Überprüfung durch ein unabhängiges Expertenteam.

Die TSM‑Bestätigung gilt als Nachweis für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Organisation technischer Prozesse. Die DWA erteilt TSM‑Bestätigungen seit 2003. Aktuell sind rund 130 Betriebe im Bereich Abwasser TSM‑bestätigt; zahlreiche weitere Betriebe befinden sich in der Vorbereitung auf eine Erstprüfung.

Die TSM‑Leitfäden werden regelmäßig aktualisiert, um sie an gesetzliche, normative und technische Entwicklungen anzupassen. Die beiden neuen Fassungen sind über die TSM-Stelle der DWA (tsm@dwa.de) kostenfrei erhältlich. Leseproben mit den ersten drei Seiten stehen unter www.dwa.info/tsm zur Verfügung.

Getragen wird das Technische Sicherheitsmanagement von einem gemeinsamen Koordinierungskreis. Ihm gehören die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), der Deutsche Verein des Gas‑ und Wasserfachs (DVGW), VDE/Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft‑Wärme‑Kopplung (AGFW) und der Deutsche Flüssiggas Verband sowie der Fachverband Biogas e. V. an.