Abwasserabgabe reformieren und vereinfachen

Die Abwasserabgabe hat in der Vergangenheit einen guten Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität geleistet. Heute ist der Reformbedarf der Abgabe unbestritten. Mit der von der Bundesregierung beabsichtigten Novellierung der Abwasserabgabe sollte das System vereinfacht und die Anreizfunktion zur Reduzierung von Gewässerbelastungen gestärkt werden.

  • Messlösung einführen

Durch die Einführung einer jedenfalls optionalen Messlösung mit Veranlagung nach den tatsächlich eingeleiteten Frachten können neue Anreize für einen verbesserten Gewässerschutz geschaffen werden.

  • Schadparameter reduzieren

Die abgabepflichtigen Schadparameter sollten reduziert, keinesfalls aber erweitert werden. Wichtig bleiben weiterhin CSB, Stickstoff und Phosphor.

  • Sanktionen entschärfen

Sanktionen im Rahmen der Abgabeerhebung, die bei einer kurzfristigen Überschreitung der Werte diese Überschreitung für das gesamte Erhebungsjahr bei der Berechnung der Abgabe zu Grunde legen, sind unverhältnismäßig und sollten entschärft werden.

  • Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe gezielt erleichtern

Die Verrechnungsmöglichkeit von Investitionen in Abwasseranlagen mit der Abwasserabgabe sollte beibehalten und gemeinsam mit der Wasserwirtschaft gestaltet werden.

Sollte die Abwasserabgabe einen Beitrag zur Finanzierung weitergehender Reinigungsstufen leisten sollen, sind neben den Investitionen auch die erheblichen zusätzlichen Betriebskosten dieser Verfahren in die Betrachtung einzubeziehen.

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