Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Lizenzbedingungen HQ-Statistik-Expert
Stand 1.9.2024
§ 1 Gegenstand der Lizenzbedingungen
(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung der Software HQ-Statistik-Expert, die von der DWA und der Okeanos Smart Data Solutions GmbH (nachfolgend „Anbieter“) gemäß der aktuellen Produktbeschreibung als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot angeboten wird.
(2) Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieser Lizenz für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten
(3) Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DWA finden Anwendung.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
§ 3 Verfügbarkeit der Software
(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen.
§ 4 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun.
§ 5 Support
(1) Ein technischer Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
(2) Meldet der Kunde per E-Mail an support@okeanos.ai (Ticketsystem – Servicelevel Online Only) einen technischen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
(3) Die Reaktionszeit für einen technischen Supportfall beträgt einen Werktag (Mo – Fr.), für einen Anwendersupport 36 Std. ab Anfrage (Mo - Fr.). An gesetzlichen Feiertagen ist kein Support gewährleistet.
(4) Für angefragten Support, der über technische Ausfälle/Störungen/Beeinträchtigungen oder einfache Anwendungsfragen der Software (im Sinne von Ingenieurleistungen) hinausgeht, berechnet der Anbieter einen Stundensatz von 150 €/Std. Der Kunde wird vorab über den zu erwartenden Betrag informiert.
§ 6 Nutzungsrechte und Kündigungsfrist
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden Lizenz genannt), die Software zu benutzen. Ein über dieses Nutzungsrecht hinausgehender Erwerb weiterer Rechte an der Software, insbesondere der des Eigentums, ist ausgeschlossen.
(2) Für jeden Nutzer, der die Software nutzen will, muss eine Lizenz erworben werden. Diese ist somit personenbezogen. Ausnahme ist der Kauf einer Mehrfachlizenz. Dort ist nur der Admin-Zugang personenbezogen. Der Admin selbst kann die Berechtigungen für die weiteren gekauften Lizenzen vergeben und betreuen. Bei Mehrfachlizenzen mit Admintool kann außerdem unterschieden werden zwischen Unternehmens- und Einzelnutzer-Datenhaltung.
(3) Sofern die Testversion der Software überlassen wird, erfolgt die Überlassung dieser Software unter Ausschluss jedweder Gewährleistung und Haftung. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(4) Die Überlassung der Software erfolgt in Form von kundenspezifischen, zeitlich befristeten Jahreslizenzen (siehe aktuelle Preisliste), d.h. es wird ein Nutzungsvertrag für ein Jahr abgeschlossen, der sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn vom Kunden nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Laufzeitende. E-Mail-Verkehr ist ausreichend.