Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
DWA begrüßt Abwassermonitoring im Infektionsschutzgesetz – offene Frage der Finanzierung muss dringend und zeitnah geklärt werden
Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßt ausdrücklich die konkrete Aufnahme des Coronamonitorings über den Abwasserpfad. „Die deutsche Abwasserwirtschaft steht bereit“, betont DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel. „Die immer noch offene Frage der Finanzierung muss aber zeitnah geklärt werden. Bund und Länder müssen die entsprechenden Mittel bereitstellen.“ Abwassergebühren sind zweckgebunden. Nach derzeitiger Rechtslage ist daher keine Umlage der Zusatzkosten eines Coronamonitorings über die Abwassergebühren möglich, die Abwasserentsorgungspflichtigen dürfen das Coronamonitoring nicht über die Abwassergebühren finanzieren.
Zudem braucht die Abwasserwirtschaft einen konkreten Handlungsauftrag. Möglich ist der Nachweis der Präsenz- oder Absenz von infizierten Personen im Einzugsgebiet, eine Trendanalyse, der Nachweis und die Ausbreitung von Virus-Varianten sowie die Identifikationen von lokalen Hotspots. Die Politik muss ihren konkreten Informationsbedarf definieren. Die Abwasserwirtschaft kann dann zeitnah eine entsprechende Monitoringstrategie aufbauen.
Die DWA begleitet seit rund zwei Jahren aktiv und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verschiedene Forschungsprojekte zum Coronamonitoring und hat Leitlinien für den Workflow von der Probenahme bis zur Darstellung in einem Dashboard erarbeitet. Das Verfahren ist einsatzbereit und kann wichtige Informationen zur Einschätzung der Infektionslage liefern. Die Abwasserwirtschaft steht bereit.