Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef. In bewährter Zusammenarbeit zwischen den Verbänden AGFW, DVGW, DWA und FNN ist der allgemeine Teil des Leitfadens zum Technischen Sicherheitsmanagement aktualisiert worden. Erweiterungen erfolgten im Abschnitt 4, wo einige Fragen zur elektronischen Dokumentation und Nachweisführung ergänzt wurden. Weiterhin wurde der gesamte Leitfaden redaktionell überarbeitet, sodass er nun noch anwenderfreundlicher formuliert und leichter verständlich ist.
Ziele des Technischen Sicherheitsmanagements
Ziel des Technischen Sicherheitsmanagements ist die Unterstützung der Betreiber im Hinblick auf eine rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation im technischen Bereich der Unternehmen (Planung, Bau, Betrieb).
Die Anforderungen an Qualifikation und Organisation sind dabei in den Merkblättern DWA-M 1000 (Abwasseranlagen), DWA-M 1001 (Gewässerunterhaltung) und DWA-M 1002 (Stauanlagen) zusammengefasst. Die Umsetzung der dort formulierten Anforderungen erfolgt anhand der Leitfäden. Diese sind modular aufgebaut und inhaltlich aufeinander abgestimmt.
Anhand der Leitfäden führt das Unternehmen zunächst eine Selbstanalyse durch. Danach kann eine Überprüfung durch Experten der DWA erfolgen. Das Unternehmen erhält eine Urkunde und darf das TSM-Logo führen, sofern die Überprüfung durch die TSM-Experten positiv abgeschlossen wurde. Die Urkunde gilt in der Regel für fünf Jahre.
Leitfäden zum TSM – verfügbar für jedermann
Im Internet sind unter www.dwa.de neben dem allgemeinen, organisatorischen Teil des Leitfadens auch die fachspezifischen Leitfäden für die Sparten Abwasser, Gewässerunterhaltung und Stauanlagen verfügbar. Auf Nachfrage werden diese auch im word-Format kostenlos zur Verfügung gestellt.
Auskünfte zum TSM erteilt Dipl.-Ing. Cornelia Hollek. TSM-Stelle der DWA, Theodor-Heuss-Allee 17, 53567 Hennef, Telefon 02242/872-202, E-Mail: tsm@dwa.de.
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