Neue wasserrechtliche Regelungen für Rohrleitungen

TRwS 780 und TRwS 789

Hennef. Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist zum 1. August 2017 in Kraft getreten. Dies bedeutet Anpassungen in den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Neben der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sind die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ und TRwS 789 „Bestehende unterirdische Rohrleitungen“ im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen überarbeitet worden. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) bietet Anlagenbetreibern und sonstigen Interessierten ein Seminar an, in dem sie die Neuerungen vorstellt. Die Veranstaltung geht auch auf spezielle Regelungen für Kunststoffrohrleitungen ein. Außerdem betrachtet sie die Veränderungen aus behördlicher Sicht.

Das Seminar richtet sich an Betreiber, Behörden, Fachbetriebe, Güte- und Überwachungsgemeinschaften, Planer und Sachverständigenorganisationen. Es findet am 21. Juni 2018, Hotel am Kurpark, Am Kurpark 19 – 21, 36251 Bad Hersfeld, statt. Die Teilnahme kostet 470 Euro, DWA-Mitglieder zahlen 390 Euro.

Kontakt: Doris Herweg, 02242 872-236, herweg@dwa.de.

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