Hennef, 1. Februar 2026. Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 217 „Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Explosionsereignisse können auf abwassertechnischen Anlagen auftreten, insbesondere durch die Bildung und Freisetzung von Biogas beziehungsweise Faulgas oder durch das Einleiten brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation. Obwohl Unfallstatistiken belegen, dass solche Ereignisse selten sind, sind die potenziellen Schäden oftmals erheblich und stellen daher ein hohes Risiko für Betreiber und Umwelt dar.
Explosionsschutz ist für Betreiber von Kläranlagen und Entwässerungssystemen gleichermaßen relevant, wenngleich die Fragestellungen beim Betrieb von Kläranlagen – insbesondere mit anaerober Stabilisierung und Faulgasverwertung – meist komplexer sind. Das Merkblatt DWA-M 217 richtet sich daher an Betreiber aller abwassertechnischen Anlagen. Unterschiede zwischen Kläranlagen und Entwässerungssystemen werden, sofern vorhanden, im Merkblatt gesondert behandelt. Die Inhalte sind ebenso auf Grundstücksentwässerungsanlagen anwendbar.
Zu den zentralen Anforderungen im Explosionsschutz zählen Bestimmungen aus verschiedenen Verordnungen, darunter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die 11. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV). Ergänzend sind relevante Normen und Normenreihen wie DIN EN 1127-1, DIN EN 60079-0 ff., DIN EN ISO 80079-36 und -37 und die Technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung (TRGS) beziehungsweise zur Betriebssicherheit (TRBS) zu berücksichtigen.
Die Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 217 war unter anderem deshalb notwendig, weil seit der letzten Veröffentlichung im Juli 2014 sowohl die BetrSichV als auch die GefStoffV geändert wurden. Vorgaben für Prüfungen sind weiterhin in der BetrSichV verankert, während andere Regelungen zum Explosionsschutz nun in der GefStoffV enthalten sind.
Das Merkblatt DWA-M 217 gibt einen Überblick über die physikalischen, rechtlichen und technischen Grundlagen des Explosionsschutzes. Um Explosionsgefahren angemessen bewerten und Schutzkonzepte fundiert festlegen zu können, ist eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Grundlagen sowie der einschlägigen Fachliteratur unerlässlich. In einer Zusatzdatei, die auf der DWA-Homepage unter DWAdirekt → Zusatzdateien zur Verfügung steht, werden neben der Beispielsammlung zur Zoneneinteilung nach TRGS 722 weitere Checklisten und Arbeitshilfen bereitgestellt, um die praktische Umsetzung des Explosionsschutzes zu unterstützen.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 217 (7/2014) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
• Aufnahme neuer Begriffe aus GefStoffV, zum Beispiel Auftrittswahrscheinlichkeit, Freisetzungsrate, Geräteschutzniveau und andere
• Aktualisierung der Technischen Regeln mit Verschiebung von TRBS hin zu TRGS und der Neunummerierung von DGUV-Regeln, Informationen und Grundlagen
• Erweiterung der möglichen Zündquellen, zum Beispiel Ausgleichsströme und kathodischer Korrosionsschutz
• Aufnahme von Sonderfällen wie wiederkehrende Außerbetriebnahmen längerfristig (> 5 Jahre) und bewusste kurzfristige Aufhebung von Explosionsschutzmaßnahmen
• Aufnahme von Begriffen, Beurteilungen und Nachweisen aus der TRGS 725
• Erläuterungen der MSR-Technik, wie sie in der TRGS 725 genannt werden, mit Beispiel
o ausführlichere Behandlung der Installation elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
o detailliertere Erklärung der Maßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten durch eigenes oder Fremdpersonal
o Überarbeitung der Ausführungen für die Prüfungen nach BetrSichV
o Austausch, Aktualisierung und Neuaufnahme von Beispielen im Anhang des Merkblatts.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-11.4 „Sicherheitstechnik“ (Sprecher: Dipl.-Ing. (FH) Klaus Eßer-Luber) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Andreas Feldmann) erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber aller abwassertechnischen Anlagen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 217 „Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen“ wird bis zum 30. April 2026 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 217 „Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen“, Februar 2026, 66 Seiten, inkl. Zusatzdatei
Print
ISBN 978-3-96862-890-5, Preis: 86,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 69,20 Euro
PDF
ISBN 978-3-96862-891-2, Preis: 74 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 59,20 Euro
Kombi PDF & Print
Preis: 108,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 86,80 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
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Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 02242/872-333
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.info/shop
Veranstaltungshinweis
Die DWA bietet Veranstaltungen zum Thema Explosionsschutz auf abwassertechnischen an:
https://shop.dwa.de/Veranstaltungen
Ansprechperson:
Doris Herweg, Tel. 0 22 42/842-236, E-Mail: herweg@dwa.de
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
+49 2242 872 333 +49 2242 872 100 info@dwa.de