Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef, 1. Februar 2024. Die DWA-Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“ plant, ein Merkblatt DWA-M 230-4 „Treibhausgase – Teil 4: Standardisiertes Vorgehen zur Erhebung der direkten N2O-Emissionen auf Kläranlagen“ zu erarbeiten.
Mit dem Merkblatt DWA-M 230-1 wurde ein guter und umfassender Überblick über die direkten Emissionen von Treibhausgasen (THG) der Abwasserentsorgung mit Schwerpunkt auf N2O und CH4 gegeben. Für die beiden wichtigsten direkten THG wurden die Hintergründe der Entstehung und Vermeidungsstrategien, Hinweise zur Messung sowie zur Emissionsberechnung gegeben. Das weitere Vorgehen zur weiteren Konkretisierung der notwendigen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung unterscheidet sich grundsätzlich. Für Methan ist die Entstehung ein Betriebsziel der Faulung und damit Anfall und Konzentrationen bekannt. Damit stehen die technische Ausgestaltung und der Betrieb der Prozessstufen der Schlammschiene im nächsten Schritt mit dem Ziel der Emissionsvermeidung auf der Agenda (Austausch mit relevanten Gremien der DWA zur Implementierung in das technische Regelwerk ist bereits erfolgt). Für N2O müssen die Betreiber das Bildungs- und damit Emissionspotenzial anlagenspezifisch erheben. Aufgrund der in der Regel freien Oberflächen ist dies messtechnisch sehr komplex, und die Bildungsprozesse sind vielfältig und hängen von den Milieubedingungen ab und sind aufgrund der schwankenden Zulaufbedingungen auch sehr variabel. Grundsätzlich sollte die N2O-Emission aber betrieblich gegen Null gehen. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, für die Betreiber in Ergänzung zum DWA-M 230-1 eine Handreichung zu erstellen, die das Vorgehen bei der Erhebung der anlagenspezifischen N2O-Emission und das empfohlene gestufte Vorgehen erläutert und konkrete Handlungshinweise gibt.
Die messtechnische Bestimmung des N2O-Emissionsfaktors ist mit hohen Kosten und hohem Personaleinsatz verbunden und erfordert Fachkenntnis sowohl bei der korrekten Durchführung der Messungen als auch bei der Auswertung und Berechnung der Emissionsfaktoren. Mit dem vorliegenden Arbeitsbericht wird deshalb ein standardisiertes Vorgehen bei der Planung, Durchführung und Auswertung von N2O-Emissionsmessungen vorgeschlagen. Dabei werden Kostenaspekte sowie der Material- und Personaleinsatz auf der einen Seite und die Gewinnung ausreichender Daten zur Beurteilung der N2O-Emissionen der eigenen Anlage und zur Ableitung von Emissionsminderungsmaßnahmen gegeneinander abgewogen. Es soll vermieden werden, dass Ressourcen für die Erhebung von nicht aussagekräftigen Daten eingesetzt werden; zugleich sollen die finanziellen und personellen Aufwendungen für die Messung so gering wie möglich gehalten werden. Darüber hinaus ist es essenziell, dass schließlich alle für die Auswertung benötigten Parameter vorliegen, sodass die wesentlichen Emissionskenngrößen berechnet und zur Emissionsbewertung herangezogen werden können.
Das neue Merkblatt DWA-M 230-4 wird in der Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“ (Sprecherin Dr.-Ing. Maike Beier) im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) erarbeitet. Bitte schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeitsbereiche, damit die DWA-Gremienmitglieder eine Grundlage für eine Entscheidungsfindung für eine Mitarbeit haben.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144, Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: wilhelm@dwa.de
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