Prozessorientierte Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen in Fließgewässern

Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit

Hennef, 1. Januar 2024. Die DWA plant innerhalb des Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema hydromorphologisches Monitoring im Sinne einer prozessorientierten Wirkungskontrolle nach flussbaulichen Maßnahmen.

Natürliche Prozesse unterliegen aufgrund der Vielzahl von Einflussgrößen zum Teil stochastischen Einflüssen, komplexen Wechselwirkungen, unvorhersehbaren zeitlichen und örtlichen Schwankungen und skalenübergreifenden Effekten. Darüber hinaus können bei flussbaulichen Maßnahmen Abweichungen in der Bauausführung auftreten, sodass die realisierte Maßnahme in einigen Punkten vom Bemessungszustand abweicht. Dadurch können nach Umsetzung der flussbaulichen Maßnahme Effekte auftreten, die so nicht geplant oder vorhergesehen werden konnten.

Neben der indikatorbasierten Bewertung des ökologischen Zustands eines Oberflächengewässers gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie existieren weitere Verfahren zur Bewertung gewässerbezogener Maßnahmen, wie zum Beispiel Erfolgs-, Umsetzungs-, Funktions- und Wirkungskontrollen. Insbesondere morphologische und ökologische Veränderungen entfalten ihre Wirksamkeit jedoch oft erst über längere Zeiträume. Daher sollten auch flussbauliche Maßnahmen unabhängig von ihrer baulichen Umsetzung einer langfristigen Wirksamkeitskontrolle unterzogen werden. Gerade im naturnahen Wasserbau bzw. bei der Anwendung von Nature-Based Solutions (NBS) erscheint eine indikatorengestützte und zu eng definierte Zielerreichung der Wirksamkeit in einem definierten Zeitrahmen ungeeignet. Vielmehr sollten die sich einstellenden eigendynamischen Prozesse verständnisorientiert und losgelöst von Bewertungsprodukten erfasst werden.

Die zukünftige Arbeitsgruppe sollte die Thematik zunächst ergebnisoffen angehen. Ein wichtiger erster Schritt ist die Erarbeitung einer präzisen Definition des hydromorphologischen Monitorings im Sinne einer prozessorientierten Wirksamkeitskontrolle. Dabei ist es notwendig, eine klare Abgrenzung zur Erfolgskontrolle im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung zu schaffen. Anschließend soll die Arbeitsgruppe erarbeiten, wie eine praxisorientierte Überprüfung der Wirksamkeit durchgeführt werden kann, um die für eine positive Gewässerentwicklung notwendigen Prozesse besser zu verstehen (zeitliche und räumliche Skalen), diese zielgerichtet zu beobachten und daraus Schlussfolgerungen für zukünftige Maßnahmen abzuleiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine prozessorientierte Wirksamkeitskontrolle für unterschiedliche Fließgewässertypen jeweils unterschiedlich erfolgen kann. Die Arbeitsgruppe soll klären, welche Parameter im hydromorphologischen Monitoring zu berücksichtigen wären und welche Messmethoden dafür erforderlich sind. Langfristig soll eine Methode entwickelt werden, die eine möglichst objektive, standardisierte und rechtssichere Vorgehensweise zur Messung des Wirksamkeitserfolgs vorgibt. Ob die Umsetzung in einem Merkblatt oder einem Themenband resultiert, hängt von den Fortschritten der Arbeitsgruppe und den erzielten Ergebnissen ab.

Als Mitglieder für die zukünftige Arbeitsgruppe werden besonders Vertreter*innen aus Behörden und Ingenieurbüros wie als auch Expert*innen für Messgeräte im Monitoring und akademische Mitarbeitende mit starkem Praxisbezug herzlich eingeladen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. März 2024 bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Lutz Breuer, M. Sc.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-305, Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

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