TRwS 781 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Tankstellen für Kraftfahrzeuge“

Neu erschienen

Hennef, 1. Januar 2024. Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS 781) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ veröffentlicht. TRwS 781 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG und § 15 AwSV.

Im Dezember 2018 erschien die zweite Fassung der TRwS 781, in der – neben einer Anpassung an die bundeseinheitliche AwSV im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen – die bisherigen drei Teile zur besseren Anwendbarkeit zusammengeführt wurden. In der Neufassung der TRwS 781 werden nun Fragen und Anregungen aus der Fachwelt zu verschiedenen Sachverhalten aufgegriffen und Anforderungen mit anderen TRwS abgeglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des DGMK-Forschungsberichts 822 „Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen“ berücksichtigt und auf dieser Grundlage eine technische Lösung erarbeitet.

Mit der aktuellen Fassung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ werden technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Kraftfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt. Diese Regelungen haben Vorrang insbesondere gegenüber denen in der TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“. Anforderungen der TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“, die nicht durch TRwS 781 geregelt werden, sind einzuhalten.

Anforderungen an Tankstellen für synthetische Kraftstoffe („E-Fuels“) werden in dieser TRwS nicht behandelt, da diese Kraftstoffe zum Zeitpunkt der Erarbeitung nicht in der 10. BImSchV aufgeführt waren.

Änderungen

Gegenüber TRwS 781 (12/2018) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Konkretisierung der Festlegungen zur Beschränkung von Wirkbereichen
  • Berücksichtigung der Ergebnisse des DGMK-Forschungsberichts 822 „Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen“
  • Ergänzung einer Regelung zum Anfahrschutz von Behältern für wässrige Harnstofflösung
  • Anpassung der Regelungen für bereits in Betrieb befindliche Tankstellen an die Überarbeitungen für neu zu errichtende Tankstellen
  • Überarbeitung der Festlegungen zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem
  • Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen, Abstimmung der Formulierungen von identischen Sachverhalten in anderen TRwS.

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Planende, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig sind und von der Thematik „Tankstellen“ berührt sind.

Mit dem Erscheinen des Arbeitsblatts DWA-A 781 (TRwS 781) (1/2024) wird das Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS 781) (12/2018) zurückgezogen.

Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS 781) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Tankstellen für Kraftfahrzeuge“, Januar 2024, 87 Seiten

Papierfassung
ISBN 978-3-96862-660-4, Ladenpreis: 138,00 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 110,40 Euro

PDF-Fassung
ISBN 978-3-96862-661-1, Ladenpreis: 120,00 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 96,00 Euro

Kombi E-Book & Print
Ladenpreis: 174,00 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 139,20 Euro

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