TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“

Neu erschienen

Hennef, 1. September 2023. Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ veröffentlicht.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen für den Schadensfall Rückhalteeinrichtungen bereithalten. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Rückhaltung auch in der betrieblichen Kanalisation vorgenommen werden. In der TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ werden die Anforderungen an die Teile von Abwasseranlagen konkretisiert, die zur Rückhaltung von austretenden wassergefährdenden Stoffen aus LAU- und HBV-Anlagen im Sinne § 22 Absatz 2 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) genutzt werden sollen.

Es werden die Anforderungen an die technische Ausführung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maßnahmen zur Leckageerkennung und Anforderungen an die Fremd- und Eigenüberwachung beschrieben.

Änderungen

Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) (Juli 2009) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • inhaltliche Anpassung unter anderem in Hinsicht auf die Sachverständigenprüfpflicht und die Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Teile der betrieblichen Abwasseranlage, die zur Rückhaltung genutzt werden, an die AwSV
  • Regelungen für Abwasseranlagen, die beim Erscheinen dieser TRwS rechtmäßig als Auffangvorrichtung betrieben wurden
  • Anpassung an rechtliche und technische Erfahrungen im Rahmen der Aktualitätsprüfung nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.11 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Axel Nacken) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, mit der Planung befasste Fachleute, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig und von dieser Thematik berührt sind.

Mit Erscheinen der TRwS 787 (September 2023) wird das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) (Juli 2009) zurückgezogen.

Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“, September 2023, 36 Seiten, ISBN 978-3-96862-642-0, Ladenpreis:80 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 64 Euro, Kombi E-Book & Print: 104 Euro, Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 83,20 Euro

Herausgeberin und Vertrieb

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

Veranstaltungshinweis

Zu diesem Themenbereich findet am 19.09.2023 in Dortmund die Tagung „Ausführung von Dichtflächen – aktuelle rechtliche und technische Grundlagen“ (10IG786/23) statt. Preis für Mitglieder: 470 €; für Nichtmitglieder: 560 €. Kontakt:

Franziska Weber, Tel. 0 22 42/872 229, E-Mail: weber@dwa.de

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