TRwS 790 „Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“: Überarbeitung nicht wesentlicher Art

Redaktionelle Überarbeitung

Hennef, 1. Februar 2024. Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 790 (TRwS 790) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“ redaktionell überarbeitet. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme der beabsichtigten Änderungen.

Es handelt sich um eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“. Die letzte inhaltliche Aktualisierung von TRwS 790 „Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“ wurde mit der Ausgabe Dezember 2010 veröffentlicht.

In den darauffolgenden Aktualitätsprüfungen wurde immer die fachliche Aktualität festgestellt. Eine redaktionelle Anpassung an die im August 2017 in Kraft getretene bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde bislang zurückgestellt, da eine Änderungsverordnung zur AwSV zeitnah beabsichtigt war. Da dies jedoch in absehbarer Zeit nicht geschehen wird, wurde mit Zustimmung des Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ und des Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ durch die Arbeitsgruppe IG-6.16 „Unterirdische Rohrleitungen und Behälter“ eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 6.1 Absatz 2 vorgenommen.

Es wurden im gesamten Arbeitsblatt:

  • Anpassungen an die AwSV (insbesondere Rechtsbezüge, Begriffe und rechtliche Folgen)
  • Anpassungen an andere TRwS, wie zum Beispiel TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ (6/2023) ohne inhaltliche Konsequenzen für TRwS 790 (zum Beispiel Definitionen)
  • sprachliche Klarstellungen
  • Anpassungen bei den in Bezug genommenen Regelwerken (zum Beispiel neue Ausgabedaten, Ersatz von Normen)

vorgenommen.

Das Präsidium der DWA hat zugestimmt, dass es sich um Änderungen „nicht wesentlicher Art“ gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 6.1 Absatz 2 handelt. Damit kann auf ein Beteiligungsverfahren gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 5.3 verzichtet werden. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen.

Die vorgesehenen Änderungen werden deshalb hiermit zur Diskussion gestellt. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet bereitgestellt unter dwa.info/A790.

Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen werden bis zum 30. April 2024 erbeten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102, Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: grabowski
@dwa.de

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