Überarbeitung der DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“

Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit

März 2023. Die DWA plant, die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“ aus dem Jahr 1992 zu überarbeiten.

Anlass

Die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“ wurde im Jahr 1992 herausgegeben. Die Schrift liefert eine wesentliche Arbeitsgrundlage für diese Aufgabenstellung, indem sie wertvolle praktische Erfahrungen und Hinweise zusammenfasst. Der DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ sieht nach nunmehr 30 Jahren die Notwendigkeit einer Überarbeitung dieser Regel. Dazu wird eine neue Arbeitsgruppe WW-2.11 eingerichtet. Der Fachausschuss lädt zu dieser Arbeit Expert*innen und Interessierte aus der Praxis zur Mitwirkung an der Überarbeitung ein.

Die Messung des Geschiebetransportes im Fließgewässer ist mit einem erheblichen Aufwand und stets auch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Diese sind stark vom Messverfahren sowie von der Messposition und dem Messzeitpunkt abhängig. Ein ständiges Monitoring der Geschiebetransportraten wird bislang nur an wenigen Positionen der Fließgewässer vorgenommen.

Geschiebefrachten bestimmen die Entwicklung der Sohllagen und somit die Morphodynamik und den Sedimenthaushalt von Fließgewässern sowie Stauhaltungen. Im Kontext von Gewässermanagement, Renaturierung, Stauraumverlandung und Klimawandel sind Geschiebemessungen als eine grundlegende Größe anzusehen.

Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe

Das Ziel der Überarbeitung der DVWK-Regel 127 ist die Aktualisierung der bestehenden Regel hinsichtlich neuerer Erkenntnisse, neuer Geräte und Verfahren. Dazu werden die bestehenden Kapitel kritisch und selektiv überarbeitet.

Im Bereich der Geschiebemessungen sind neuere Entwicklungen bekannt, die in die Arbeit einfließen sollen. Dies betrifft insbesondere neue Erkenntnisse im Bereich der quantitativen Methoden durch innovative Techniken wie das „Dune-Tracking“-Verfahren, akustische Geschiebemessungen, den Einsatz der Doppler-Akustik sowie die Telemetrischen Tracer-Methoden. Diese sollen im Merkblatt neu bzw. besser berücksichtigt werden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.

Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. Juni 2023 bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Lutz Breuer, M. Sc., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-305, Fax 0 22 42/872-184, E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

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