Überarbeitung der TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge“

Vorhabensbeschreibung

Hennef, 1. Januar 2024. Die DWA-Arbeitsgruppe AG 6.8 „Tankstellen für Wasserfahrzeuge“ plant, TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge“ zu überarbeiten.

Die DWA hat vier Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) für die Betankung von Fahrzeugen erarbeitet:

  • TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (1/2024)
  • TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ (5/2006)
  • TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge“ (12/2005)
  • TRwS 784 „Betankung von Luftfahrzeugen“ (4/2006).

Die TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge“ konkretisiert die wasserrechtlichen betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen zur Betankung von Wasserfahrzeugen aus landseitigen Tankstellen, Bunkerstationen und aus Straßentankfahrzeugen. Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Vorgaben in der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der Vorlage der TRwS 781 im Januar 2024 in aktualisierter Fassung besteht sowohl formaler wie auch inhaltlicher Anpassungsbedarf.

Der DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ hat im Rahmen seiner Aktualitätsprüfung daher beschlossen, die TRwS 783 zu überarbeiten. Mit der Überarbeitung der TRwS 783 sollen wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben, technischen Entwicklungen und praktischen Erfahrungen angepasste einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge vorgelegt werden. Zudem sollen Regelungen für bereits in Betrieb befindliche Betankungsstellen ergänzt und Vorgaben für die ggf. erforderliche Prüfung durch Sachverständige erarbeitet werden.

Die TRwS 783 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Abs. 2 WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Überarbeitung soll durch die neu einzurichtende Arbeitsgruppe AG 6.8 „Tankstellen für Wasserfahrzeuge“ erfolgen (Sprecher: Dr. Jochen Pohl, Chemnitz). Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102, Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: grabowski@dwa.de

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