Überarbeitung der TRwS 792 „Jauche, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS – Anlagen)“

Vorhabensbeschreibung

Die DWA plant, die TRwS 792 „Jauche, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS – Anlagen)“ zu überarbeiten.

Zum Schutz der Gewässer werden von Seiten des Gesetzgebers in § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) besondere Anforderungen an JGS-Anlagen gestellt. Im August 2018 wurde die erste Fassung der TRwS 792 vorgelegt, in der technische und betriebliche Lösungen beschrieben sind, bei deren Anwendung in der Regel davon auszugehen ist, dass die oben genannten gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.

Zur Minderung der Ammoniakemissionen wird künftig eine Ansäuerung von Gülle erfolgen. Durch eine Zugabe von Säure wird der pH-Wert des Wirtschaftsdüngers gesenkt und das Ammonium/Ammoniak-Gleichgewicht in Richtung Ammonium verschoben. Folglich werden Ammoniakemissionen reduziert. Dazu wird überwiegend Schwefelsäure verwendet. Die Gülle wird im Stall, bei der Lagerung oder während der Ausbringung angesäuert.

Eine Aktualitätsprüfung hat darüber hinaus zu verschiedenen Regelungsinhalten Überarbeitungs- bzw. Ergänzungsbedarf ergeben.

Der DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ hat sich aufgrund der klimapolitischen Relevanz und der Ergebnisse der Aktualitätsprüfung für eine Überarbeitung der TRwS 792 ausgesprochen.

Es ist eine Anpassung an technische Entwicklungen zum Beispiel zur Leckageerkennung und an praktische Erfahrungen vorgesehen. Zudem soll eine Erweiterung um Regelungen zur Gülleseparierung und eine Konkretisierung der Ausgestaltung der JGS-Anlagen für den Fall der Ansäuerung von Gülle erfolgen.

Die TRwS 792 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Abs. 2 WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die Wasser- und Landwirtschaftsbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Überarbeitung soll durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.14 „JGS-Anlagen“ erfolgen (Sprecher Dipl.-Ing. Klaus Zöller, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar). Die Arbeitsgruppe wird im Februar 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Es ist eine zweijährige Überarbeitungszeit vorgesehen

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-102, Fax 0 22 42/872-135, E-Mail: grabowski@dwa.de

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