Hennef, 1. September 2025. TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ von Januar 2024 wird überarbeitet. Hauptgrund für die zeitnahe Überarbeitung ist, dass paraffinischer Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940 neu in die 10. BImSchV (Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) aufgenommen worden ist und damit an öffentlichen Tankstellen in Deutschland angeboten werden kann.
In der „Fachlichen Stellungnahme zur technischen Eignung von Anlagenteilen von bereits in Betrieb befindlichen Tankstellen bei der Verwendung von paraffinischen Dieselkraftstoffen nach DIN EN 15940“ der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ in der KA Korrespondenz Abwasser von November 2024 wurden Arbeitsergebnisse veröffentlicht, die nun in TRwS 781 eingearbeitet werden sollen.
Darüber hinaus sollen die Ergebnisse aus Forschungsvorhaben für neu zu errichtende Tankstellen bewertet werden. Außerdem sollen aufgrund von Anmerkungen aus der Fachöffentlichkeit zu verschiedenen Sachverhalten (unter anderem zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem) Klarstellungen in der TRwS 781 vorgenommen werden.
Mit der Überarbeitung der TRwS 781 sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste, einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Kraftfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.
Die TRwS 781 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 62 Abs. 2 WHG. Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung wird durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ erfolgen (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin).
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
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