Die Neugestaltung des Rechtsrahmens für die Klärschlammentsorgung in den Jahren 2017/2018 stellt die Abwasserwirtschaft vor große Herausforderungen. Durch die schrittweise Beendigung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung müssen künftig erhebliche zusätzliche Mengen von Klärschlämmen verbrannt werden. Gleichzeitig müssen Strukturen geschaffen werden, den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor effizient zurückzugewinnen. Schon jetzt zeigt sich ein deutlicher Rückgang der landwirtschaftlichen Verwertung, obwohl die zusätzlich benötigten Verbrennungskapazitäten noch nicht aufgebaut sind. Dies führt in manchen Regionen zu Entsorgungsengpässen und kann durch den Kohleausstieg und den damit zusammenhängenden Wegfall von Mitverbrennungskapazitäten regional zusätzlich verschärft werden.
Der Aufbau übergreifender Strukturen muss von der Politik gefördert und unterstützt werden, da für mittlere und kleine Betriebe eigene Anlagen wirtschaftlich oder technisch oft nicht darstellbar sind. Bis die notwendigen zusätzlichen Verbrennungskapazitäten für Klärschlämme aufgebaut sind, steigt die Notwendigkeit der Zwischenlagerung. Dabei müssen lange und kostenintensive Transporte der Schlämme vermieden werden. Die DWA fordert, die intensiven Bemühungen der Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der grundlegenden Neuordnung der Klärschlammentsorgung zu unterstützen und keine zusätzlichen Hindernisse aufzubauen, damit auch während der Zeit der Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen die Klärschlammentsorgung nachhaltig, kostenverträglich und sicher erfolgen kann.
Für die Erforschung einer ressourceneffizienten Phosphorrückgewinnung im Rahmen der Abwasserbehandlung müssen weiterhin Fördermittel bereitgestellt werden, insbesondere auch für Pilotvorhaben zur praktischen Erprobung neuer Verfahren. Zudem muss die Finanzierung des Phosphorrecyclings ausdrücklich geregelt werden. Es kann nicht Aufgabe von Abwasserbetrieben sein, den rückgewonnenen Phosphor für Düngezwecke aufzubereiten bzw. zu vermarkten.
Stellungnahme zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV) (Stand der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 4 des Düngegesetzes vom 10. Oktober 2016).
Entwurf vom 18.Dezember 2014
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