Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Anthropogene Spurenstoffe im Wasserkreislauf
Von Menschen künstlich hergestellte, chemische Verbindungen finden sich in allen Lebensbereichen und dienen dem Lebensstandard einer modernen Industriegesellschaft. Eine besonders relevante Kategorie dieser Substanzen sind organische Verbindungen, die auf Grund verfeinerter Analysetechniken in geringen Mengen (Nanogramm-Bereich und weniger) in der aquatischen Umwelt und im Trinkwasser nachweisbar sind. Hierbei wird insbesondere solchen Stoffen Beachtung geschenkt, bei denen Wirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind. Die DWA befasst sich mit den technischen Möglichkeiten der Spurenstoffelimination im Rahmen der Abwasserbehandlung in Form zusätzlicher Reinigungsstufen oder Betriebsumstellungen.
DWA-Broschüre: Schadstoffspuren im Wasserkreislauf
Flyer: Plastik vermeiden Gewässer und Umwelt schützen
DWA-M 285-2 Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen - Teil 2: Einsatz von Aktivkohle - Verfahrensgrundsätze und Bemessung - September 2021
Veranstaltungen
Bei anthropogenen Spurenstoffe bzw. Mikroverunreinigungen handelt sich um künstlich hergestellte, meist organische Stoffe, wie z.B. Pestizide, Pharmaka, Körperpflegemittel und Industriechemikalien sowie deren Abbauprodukte und Metabolite, die in Gewässern unerwünscht sind. Solche Stoffe gelangen etwa durch die Landwirtschaft direkt oder durch
den privaten Verbraucher über das Abwasser indirekt in Grund- und Oberflächenwasser und werden so in hoher Verdünnung Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Spurenstoffe können
mittlerweile durch moderne, hochempfindliche wasseranalytische Methoden auch in Gewässern festgestellt werden – wenn auch in äußerst geringer Konzentration.
Mit der Novellierung der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie wird es voraussichtlich erstmals verbindlich rechtliche Vorgaben zur Behandlung der anthropogenen Spurenstoffe in der Abwasserbehandlung in Deutschland geben. Bei der Umsetzung der Richtlinie gibt wird es Vorgaben geben, ab welcher Anlagengröße unter welchen zusätzlichen Randbedingungen (Risikoabschätzung) und in welchem Zeitraum die weitergehende Abwasserbehandlung umgesetzt sein soll. Mindestanforderungen an die Stoffe zur Überwachung der Leistungsfähigkeit der Anlagen werden dann auch geregelt sein.
Die DWA hat sich in den letzten Jahren im Rahmen der Politikmemoranden immer wieder an die Politik zum Thema der anthropogenen Spurenstoffe gewendet. Hierbei wurden neben der Diskussion einer flächendeckenden Verpflichtung – welche nach aktuellem Stand der europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie nicht zu erwarten ist – die Finanzierung der weitergehenden Abwasserbehandlung sowie die Vermeidung der Einträge an der Quelle (Herstellerverantwortung) adressiert. Zur Unterstützung der Fachleute aus dem Bereich Planung und Betrieb entsteht im DWA-Fachausschuss KA-8 das Merkblatt DWA-M 285 in drei Teilen.
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