Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern

Hennef. Der Klimawandel ist in Deutschland spür- und messbar. Starkregen, Trockenheit und Hitze verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe und gefährden menschliches Leben. Unabhängig von zukünftigen Erfolgen beim Klimaschutz: Klimaanpassung ist in Deutschland unabdingbar. Klimaanpassung muss zeitnah flächendeckend umgesetzt werden und stellt eine gewaltige Herausforderung dar. „Die Klimaanpassung muss nach Artikel 91 a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden“, fordern Mitglieder der Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung in ihrem aktuellen Positionspapier. „Damit würde eine geregelte und koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen etabliert und die notwendige Finanzausstattung organisiert.“

Fachleute schätzen die Folgekosten des Klimawandels bis 2050 auf rund 900 Milliarden Euro, hauptsächlich durch Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und in der Landwirtschaft sowie durch erhebliche Belastungen des Gesundheitssystems. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind unverzichtbar, um diese Kosten zu minimieren. Eine systematische und langfristig gesicherte Klimaanpassung zahlt sich aus und fördert resiliente, gesündere, attraktivere und wirtschaftlich nachhaltigere Städte und Gemeinden.

Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gewährleistet eine gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit, fördert eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen, stärkt Wirtschaft und Fachkräfteentwicklung und erhöht den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gezielte Teilnahme und Dialoge auf lokaler Ebene. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bedeutet:

• Verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens sowie zentraler Koordinationsstrukturen und Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

• Verbindliche Beteiligung der Länder: Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.

• Unterstützung von Ländern und Kommunen: Verstetigung gemeinsamer Zusammenarbeit und langfristige Finanzierungssicherheit.

• Abbau von Ungleichheiten: Gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Überwindung regionaler und sozialer Unterschiede.

Positionspapier:

dwa.info/Gemeinschaftsaufgabe-Klimaanpassung

Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ ist ein von der DWA - Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. initiierter und koordinierter Verbund von verschiedensten Stakeholdern unter anderem aus der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Allianz setzt sich gemeinsam für den raschen Umbau unserer Siedlungen zu klimaresilienten und lebenswerten Städten ein. Aus der Allianz heraus stellen folgende Verbände die Forderung, die Klimaanpassung über eine Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu verankern:

Bundesarchitektenkammer- BAK

Bundesstiftung Baukultur

Bund deutscher Landschaftsarchitekt:innen - bdla

Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V. - fbr

Bundesverband GebäudeGrün e.V. - BuGG

Deutsche Bundesstiftung Umwelt - DBU

Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e. V. - DGfnB e.V.

Deutsche Gesellschaft für Limnologie e.V. - DGL

Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. - DWA

Fachsektion Hydrogeologie e.V. in dem Deutsche Geologische Gesellschaft – Geologische Vereinigung e.V. - FH-DGGV

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL

Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz - GALK e.V.

StadtManufaktur Berlin - Reallaborzentrum der Technischen Universität Berlin

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