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Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 797 „Empfehlungen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser

Vorhabensbeschreibung

Hennef, 1. September 2025. Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 797 „Empfehlungen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser.

In Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser werden in der Regel wassergefährdende Stoffe als Kältemittel und als Wärmeträgermedium eingesetzt. Für Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe ist gemäß §§ 18 und 21 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe erforderlich.

Gemäß Kapitel 3 Abschnitt 3 AwSV kann unter bestimmten Voraussetzungen bei bestimmten Anlagen auf eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe verzichtet werden. Mit diesem Merkblatt soll allen Betroffenen Hilfestellung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser unter Einsatz von wassergefährdenden Wärmeträgermedien und Kältemitteln gegeben werden, wenn auf eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe verzichtet werden soll.

In den §§ 34, 35 und 38 AwSV sind Maßnahmen enthalten, die bei Anlagen mit vergleichbarem technischem Aufbau einen Verzicht auf Rückhalteeinrichtungen ermöglichen. § 18 Abs. 2 Satz 2 AwSV lässt unter bestimmten Voraussetzungen bei unterirdischen Rohrleitungen anstelle von Rückhalteeinrichtungen Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art zu, wenn ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird. Das Merkblatt soll zeigen, wie durch sinnvolle Kombination der bereits beschriebenen und gegebenenfalls zusätzlichen Maßnahmen ein sicherer Anlagenbetrieb über die derzeit erforderliche Ausnahme nach § 16 Abs. 3 AwSV zu ermöglichen ist.

Zielgruppen sind Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Planende, ausführende Firmen (zum Beispiel Fachbetriebe nach § 62 AwSV) und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Erarbeitung soll durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.20 „AwSV-Anlagen zum Energieaustausch mit Gewässern oder Abwasser“ erfolgen (Sprecher: Dipl.-Ing. Henrik Faul, Mannheim).

Hinweise für die Bearbeitung und Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich erwünscht. Interessierte melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
E-Mail: grabowski@dwa.de