Hennef, 1. September 2025. Der DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ hat beschlossen, zusammen mit der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.) ein Merkblatt DWA-M 107 „Notwasserwege“ zu erarbeiten.
Notwasserwege können sich natürlich ausbilden oder im Vorfeld geplant werden. Geplante Notwasserwege sind ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Entwässerungskonzepts zur Ableitung von oberflächlich abfließendem Wasser. Diese Wege bieten eine entscheidende Vorsorgemaßnahme, um Wasser bei Starkregenereignissen kontrolliert abzuleiten und Überflutungen zu vermeiden, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten. Sie tragen zur Minimierung von Überflutungsschäden und zur Erhöhung der Sicherheit für die Bevölkerung bei. Notwasserwege können zum Beispiel in Straßenräumen, Parks oder auf Plätze geführt werden.
Personen- und Verkehrssicherheit sollten im Planungsprozess vorrangig betrachtet werden. Natürliche Notwasserwege sollten nicht durch geplante Infrastrukturmaßnahmen gestört werden. Es müssen Maßnahmen für inner- und außerorts geplante Notwasserwege und deren Wechselwirkungen differenziert betrachtet werden.
Eine Vergrößerung der vorhandenen Entwässerungssysteme ist keine universelle Problemlösung, da die zu bewältigenden Abflüsse bei seltenen Starkniederschlagsereignissen (oberhalb der Bemessungsansätze für das Kanalnetz) schnell die ökonomischen Grenzen einer unterirdischen Ableitung erreichen können.
Geordnete Wasserwege sind Bestandteil einer wasserbewussten Entwicklung der urbanen Infrastruktur.
Die Siedlungsentwässerung muss gleichzeitig interdisziplinär in Zusammenarbeit mit Stadt-, Verkehrs- und Grünflächenplanern neue Wege suchen, die Extremniederschläge über oberirdische Notwasserwege schadensminimierend abzuleiten oder temporär zu speichern sowohl für öffentliche als auch private Flächen.
In dem gemeinsam mit der FGSV zu erarbeitendem Merkblatt zur Planung, Umsetzung und Pflege von Notwasserwegen, das wortgleich in den Regelwerken von DWA und FGSV veröffentlicht wird, sollen insbesondere folgende Punkte bearbeitet werden:
Das Merkblatt richtet sich an alle mit der Planung von Entwässerungskonzepten im urbanen und nicht urbanen Bereich betrauten Fachleute, insbesondere Stadtplaner, Grünflächenplaner, Straßenplaner und Planer der Siedlungsentwässerung.
Das Merkblatt wird im Fachausschuss ES-2 (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Helmut Grüning) durch die neu zu gründende DWA-/FGSV-Arbeitsgruppe ES-2.11 „Notwasserwege“ erarbeitet.
Die DWA-Hauptausschüsse „Gewässer und Boden“ und „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ sollen aufgrund der Behandlung des Themas nicht urbaner Bereiche in die Erarbeitung eingebunden werden.
Weitere hinzuzuziehende Disziplinen sind: Stadtplanung, Grünflächenplanung, Eisenbahnbundesamt (EBA), Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV).
Als das führende Verfahren für die Erarbeitung des Merkblatts wurde das Arbeitsblatt DWA-A 400 bestimmt. Das Merkblatt wird wortgleich im Regelwerk von DWA und FGSV veröffentlicht.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessierte melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
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