Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Arbeitsschwerpunkte

Viele Unternehmen gehen mit Stoffen um, die im Falle eines unerwünschten Austritts in die Umwelt große Gefährdungen darstellen können. Schäden und Mängel sowie fehlerhafte Betriebsweisen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  haben in der Vergangenheit immer wieder Umweltschäden verursacht. Seit Jahrzehnten existieren  deshalb in Deutschland gesetzliche Vorschriften auf Bundes- und Länderebene zum Schutz des Bodens, des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Verunreinigungen. Die DWA hat es sich zur Aufgabe gemacht bundeseinheitliche technische  und organisatorische Regelungen zu erarbeiten - die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) - , die die gesetzlichen Anforderungen des WHG und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ausfüllen.

Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Fachreferentin
Tel: +49 2242 872-102
Fax: +49 2242 872-184
© Andrea Irslinger

Als geeignet geltende Anlagenteile bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

 

Arbeitsbericht "Nachträgliche Umwallung von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen"

 

Hinweise zur Anwendung der VDI-Richtlinie 6230 Blatt 1 „Messung der Flüssigkeitsdichtheit mit Luftprüfsystemen“

Arbeitsbericht des DWA- Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ und seinen Arbeitsgruppen DWA-IG-6.2 „Ausführung von Dichtflächen“, DWA-IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“, DWA-IG-6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ und DWA-IG-6.7 „Allgemeine Technischen Regelungen“

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