Anthropogene Stoffe, Mikroplastik und resistente Bakterien im Wasserkreislauf reduzieren

©alexmia - stock.adobe.com

Stoffeinträge aus der Herstellung und Verwendung pharmazeutischer und kosmetischer Produkte, durch die Anwendung von Industriechemikalien, über atmosphärische Wege sowie aus der landwirtschaftlichen Anwendung (z.  B. Pflanzenschutzmittel) gelangen in unsere Gewässer.

Zu den Spurenstoffen in unseren Gewässern zählen auch Plastikpartikel, die auf unterschiedlichem Weg eingetragen werden. Kläranlagen eliminieren in der Regel zu mehr als 95 Prozent die zufließende Mikroplastikfracht.

Eine weitere Stoffgruppe, die in unseren Gewässern gefunden wird, sind antibiotikaresistente Bakterien (ARB). Werden diese Keime vom Menschen aufgenommen, können insbesondere Personen mit geschwächtem Immunsystem erkranken und solche Resistenzen weiterverbreiten.

  • Verursacherprinzip mit Leben füllen

Nach Abschluss des Stakeholderdialogs zur Spurenstoffstrategie des Bundes ist ein schlüssiges Konzept zur Reduzierung relevanter Stoffe und zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen vorzulegen. Eine Abstimmung mit der europäischen Wasserpolitik ist notwendig. Die Verursacher der Spurenstoffeinträge sind in das Konzept einzubeziehen.

Wo gewässer- oder nutzungsbezogen Handlungsbedarf besteht, kann auch die Errichtung weitergehender Reinigungsstufen auf kommunalen Kläranlagen sinnvoll sein.

Soweit Gewässerverunreinigungen überwiegend aus diffusen Quellen resultieren, bedarf es anderer wirksamer Maßnahmen.

Die Betreiber von Abwasseranlagen benötigen Rechts- und Planungssicherheit.

  • Vermeidung und Verminderung der Stoffeinträge an den Eintragsquellen

Notwendige Konzepte zur Vermeidung oder Verminderung von Stoffen im Gewässer müssen zuerst an den Eintragspfaden ansetzen, z.  B. durch Stoffsubstitution, Anwendungsbeschränkungen, Verbraucherinformation und umweltgerechte Entsorgungswege. Dabei ist der gesamte Lebenszyklus von problematischen Stoffen zu betrachten.

Mehr Aufklärungsarbeit ist notwendig.

 

Die Umweltverträglichkeit von Stoffen muss im Rahmen der entsprechenden Stoffzulassungsverfahren eine deutlich größere Rolle spielen als bisher. Die Produktverantwortung der Hersteller sollte erweitert werden. Synergien durch eine Harmonisierung wasserrechtlicher Vorgaben mit der REACH-Verordnung und den Vorgaben für Biozide und Pflanzenschutzmittel sollten geschaffen werden.

  • Einsatz von Antibiotika reduzieren und die Entstehung von Antibiotikaresistenzen verringern

Einträge von Stoffen in die Umwelt, die zu  Antibiotikaresistenzen führen, müssen durch Maßnahmen bei deren Entstehung reduziert werden. Aufklärungsmaßnahmen zur Verwendung von Antibiotika in der Humanmedizin sind notwendig. Im Bereich der Tiermedizin wurde der Antibiotikaeinsatz reduziert. Dieser Weg muss wegen der weiterhin hohen Abgabemengen fortgesetzt werden. Reserveantibiotika müssen der Humanmedizin vorbehalten bleiben.

Die Hygienemaßnahmen bei der Tierhaltung und in Krankenhäusern müssen verbessert werden, um das Entstehen von Antibiotikaresistenzen zu verringern.

  • Zum Stoffeintrag und seinen Auswirkungen bestehen weiterhin Erkenntnisdefizite

Zu den Auswirkungen auf den ökologischen Gewässerzustand gibt es stoffspezifisch weiterhin hohen Forschungsbedarf, der durch eine entsprechende Förderpolitik begleitet werden muss. Wissenslücken müssen geschlossen und harmonisierte Probenahme-, Mess- und Analyseverfahren entwickelt sowie einheitliche Begriffe verwendet werden, um rasch zu einer belastbaren Problembewertung zu kommen.

Im Bereich Mikroplastik sollte die Forschung zu Ursachen und Umweltauswirkungen sowie die Entwicklung von umweltfreundlicheren Alternativen gefördert werden.

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de