Düngekompromiss ist Schritt in die richtige Richtung – fehlende sachgerechte Bilanzierung kritisch

Bundesrat verabschiedet Düngeverordnung / DWA fordert wirksame Regeln für den Gewässerschutz

© Andrea Irslinger

Hennef. „Mit den neuen Regelungen werden die Landwirte zukünftig einen größeren aber auch absolut notwendigen Beitrag zum Gewässerschutz leisten müssen. Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. An entscheidenden Punkten hätten wir uns aber mehr Transparenz und effektive Kontrolle gewünscht“, so Prof. Dr. Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) zur heute vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung der Düngeverordnung.

Mit der Verabschiedung der Nachbesserungen an der Düngeverordnung hat Deutschland die Fortsetzung des von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens, verbunden mit möglicherweise erheblichen Strafzahlungen, abgewendet. Im Vorfeld hatten sich Brüssel und Berlin nach intensiven Verhandlungen auf die entsprechenden Regelungen zur korrekten Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie geeinigt. Die DWA sieht den Kompromiss mit gemischten Gefühlen. Verschiedenen guten Ansätzen stehen erhebliche Schwachpunkte gegenüber. Vor allem fehlen in den neuen Regelungen eine sachgerechte Bilanzierung der Düngung in den landwirtschaftlichen Betrieben, eine ausreichende Kontrolle sowie eine Begrenzung der Bilanzwerte und damit der Düngemaßnahmen.

Durch die Novellierung sind die Länder verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen. Dadurch werden Unklarheiten beseitigt, in welchen Gebieten zukünftig strengere Vorgaben gelten. Die DWA begrüßt dies als zielführend für den Gewässerschutz. Zur endgültigen Bewertung muss allerdings noch die konkretisierende Verwaltungsvorschrift abgewartet werden. Positiv sind auch die Regelungen zu den verlängerten Sperrfristen, mit denen die Düngung in Herbst- und Wintermonaten verboten ist. Gleiches gilt auch für die Vergrößerung von Gewässerabständen bei Düngemaßnahmen, insbesondere bei Hangneigung. Dies stellt grundsätzlich eine Verbesserung für den Gewässerschutz dar. Bei den vorgegebenen Abstandsregeln stellt sich für die DWA aber die Frage der Kontrollierbarkeit.

Kritisch sieht die DWA hingegen, dass es weder für Stickstoff noch für Phosphor zukünftig eine notwendige gesamtbetriebliche Bilanzierung geben wird. Damit hätten Zufuhr und Abfuhr der Nährstoffe gegenübergestellt und der sich ergebende Saldo mit einem entsprechenden Kontrollwert begrenzt werden können. Nachdem der betriebliche Nährstoffvergleich und dessen Bewertung ganz aus der Düngeverordnung gestrichen wurden, gibt es keine Bilanzierung mehr. Die alleinige Gegenüberstellung von gesamtbetrieblichem Düngebedarf und aufgebrachten Nährstoffen –wie jetzt vorgesehen - ist aber komplex, mit vielen Unsicherheiten verbunden und schwierig nachvollziehbar. Aus Sicht der DWA ist eine transparente Bilanzierung der aufzubringenden bzw. aufgebrachten Nährstoffmengen unbedingt notwendig.

Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist in seiner Strategischen Umweltprüfung zur Düngeverordnung (SUP-Bericht) auf die positive Wirkung einer Ausbringungsobergrenze von 120 kg N/ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln auf Ackerland hin. Der in der Düngeverordnung festgelegte Höchstwert von 170 kg N/ha ist hingegen deutlich zu hoch. In Regionen mit einer flächenhaften Belastung des Grundwassers von über 50 mg/l Nitrat kann bei der Ausbringung von Stickstoff mit organischen Düngemitteln in dieser Höhe keine Verringerung der Nitratbelastung erreicht werden. Die DWA hatte insbesondere für diese Gebiete eine Höchstmenge von 120 kg N/ha für Ackerland und max. 160 kg N/ha für Grünland gefordert und wird sich zum Schutz der Gewässer auch zukünftig für diese Höchstgrenzen einsetzen.

Die neue Düngeverordnung sieht eine pauschale 20-prozentige Reduzierung der Stickstoffdüngung vor. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine sinnvolle Maßnahme für die Landwirte aber eine große Herausforderung. Ob diese pauschale Stickstoffreduzierung in allen Gebieten zielführend sein wird, muss sich zeigen. Gleiches gilt für die Vollzugstauglichkeit der neuen Regelungen.

Zurück

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de