Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Alle Abwasserleitungen – private wie öffentliche – sollen dicht sein und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. „Es bedarf klarer und sachgerechter Regelungen auch für die Überprüfung und Sanierung der privaten Leitungen. Dabei muss dem Grundwasserschutz in Wasserschutzgebieten eine hohe Priorität eingeräumt werden. Bestehende gesetzliche Standards sollten nicht aufgeweicht werden“, fordert Dipl.-Ing. Otto Schaaf, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).
Abwasserleitungen müssen dicht sein
Abwasseranlagen sind ein beträchtlicher Teil des öffentlichen Vermögens. Daher haben Betreiber – in der Regel öffentliche Einrichtungen, Kommunen – wie Bürger ein Interesse daran, dass diese funktionsfähig sind, sich auf hohem technischem Stand befinden und in ihrer Substanz erhalten bleiben. Auf Abwasserleitungen bezogen bedeutet das unter anderem, dass diese dicht sein sollen. Dementsprechend gilt es auch, das bestehende private Leitungsnetz mit einer geschätzten Länge von rund einer Million Kilometern auf seine Dichtheit hin zu überprüfen.
Aus Gründen des Boden- und Gewässerschutzes setzt sich die DWA nachdrücklich für klare und sachgerechte Regelungen für die Überprüfung und Sanierung der öffentlichen Kanäle und privaten Abwasserleitungen ein. Besondere Bedeutung hat dies für Wasserschutzgebiete. Die DWA macht darauf aufmerksam, dass diese Problematik im öffentlichen Bereich systematisch angegangen wird, dass aber bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen nicht immer in ausreichendem Maß Handlungsbedarf gesehen wird.
Grundwasser und Boden können verunreinigt werden
Durch undichte Abwasserleitungen kann Abwasser in Boden und Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen. Häusliches Abwasser enthält coliforme Keime, Haushaltschemikalien und Medikamentenrückstände, die, wenn sie in das Grundwasser gelangen, ein Risiko für den Menschen darstellen. Durch undichte Grundstücksentwässerungsleitungen kann, ebenso wie bei undichten öffentlichen Kanälen, Grundwasser in die Kanalisation eindringen (infiltrieren). Dieses infiltrierte Grundwasser ist dann „Fremdwasser“, was die Kläranlagen zusätzlich belastet, deren Leistung senkt und zu einer unnötigen Gewässerbelastung führt. Zudem verursacht Fremdwasser einen erhöhten Energie- und Kosteneinsatz bei der Abwasserreinigung, zum Beispiel durch erhöhten Bedarf an Pumpleistung. Undichte Leitungen können zu Ausschwemmungen von Bodenmaterial führen, die Gelände- oder Gebäudeabsackungen und Straßeneinbrüche zur Folge haben können. Dies ist ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial, wie die Erfahrung immer wieder gezeigt hat. Nicht nur im Sinne eines umfassenden Umweltschutzes ist es notwendig, die Funktionsfähigkeit der privaten Abwasserleitungen sicherzustellen. Es ist auch im Interesse der Grundstückseigentümer, den Wert ihrer Immobilien zu erhalten.
Kosten sind vertretbar
Die Kosten der Dichtheitsprüfung sind durchaus überschaubar: Erfahrungsgemäß liegen der Kosten der Untersuchung kleiner Anlagen (Länge unter zehn Meter) zwischen 300 und 550 Euro je Grundstück. Die Kosten der gegebenenfalls erforderlichen Sanierung hängen von der Schwere der jeweiligen Schäden ab. Nicht jede Beschädigung der Leitung macht eine sofortige Sanierung erforderlich. Wann und wie umfassend Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind, gilt es im Einzelfall sachgerecht festzulegen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kanäle und privater Leitungen aufeinander abzustimmen.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.