Fracking: nicht zu Lasten der Umwelt

Stellungnahme der DWA zu Gesetzesvorhaben bezüglich Fracking

Hennef. Die Bundesregierung plant, das Wasserhaushaltsgesetz zu ändern, um einen gesetzlichen Rahmen für die Anwendung von Fracking-Prozessen zur Erdgasgewinnung zu schaffen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt die Absicht des Bundesumweltministeriums, dabei den Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen bundesweit zu gewährleisten. Die Umweltauswirkungen und Risiken einer Frackingmaßnahme müssen wissenschaftlich ermittelt und bewertet werden. 

Fracking (hydraulic fracturing) ist in Deutschland die unkonventionelle Erdgasgewinnung aus schwer erschließbaren Gesteinsschichten. Dabei werden spezielle Flüssigkeiten unter großem Druck in das Gestein verpresst, um dieses aufzubrechen und eine Förderung des Gases möglich zu machen. Fracking beeinflusst Boden und Grundwasser erheblich. Nach Auffassung der DWA müssen beim Fracking einige Anforderungen erfüllt werden, die im vorliegenden Gesetzesentwurf konkretisiert werden sollten:

1. Fracking muss in sensiblen Gebieten untersagt werden (zum Beispiel in Feuchtgebieten, Trinkwassereinzugsgebieten oder Heilquellenschutzgebieten). Außerdem muss nach Auffassung der DWA im Gesetz klargestellt werden, dass nicht nur Tiefbohrungen besonders betrachtet werden müssen, sondern alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Fracking, insbesondere auch das Verpressen des Flowbacks (zurückgefördertes Frack- und Lagerstättenwasser).

2. Der ober- und unterirdische Einflussbereich jeder Fracking-Maß­nahme ist festzulegen, und eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss obligatorisch werden.

3. Wasserbehörden müssen die Auswirkungen von Fracking-Maßnah­men auf das Grundwasser und die Gewässer bewerten.

4. Die verwendeten Stoffe und die Zusammensetzung der Fracturing Fluide sind der Wasserbehörde vollständig offenzulegen.

5. Eine sachgerechte Überwachung und Handhabung der Frack-Flüs­sigkeiten und des Flowbacks sowie der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung sind erforderlich und entsprechend zu dokumentieren.

6. Nach dem Gesetzentwurf sollen Tiefbohrungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bestandskräftig zugelassen wurden, Bestandsschutz genießen, das heißt, so könnten auch in Wasserschutzgebieten Frac-Techniken angewendet werden. Die Reichweite der vorgeschlagenen Bestandsschutzregelungen ist zu überprüfen. Die Möglichkeit, Fracking-Maßnahmen in vorhandenen Tiefbohrungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu können, sieht die DWA kritisch. Die Übergangsvorschriften sollten insoweit angepasst werden.

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