Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef. Am 18. Dezember 2014 hat die Bundesregierung Vorschläge für eine Neuregelung der Fracking-Technologie vorgelegt. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt dieses Vorhaben der Regierung, zum Schutz der Gewässer und der Umwelt einen strengen Rechtsrahmen für das Fracking vorzugeben und dabei Raum zu lassen für die wissenschaftliche Erforschung der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Umwelt, sieht aber in einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Fracking ist eine Technik zur unkonventionellen Förderung von Erdöl und Erdgas, bei der Gestein durch Flüssigkeiten unter Druck aufgebrochen wird. Diese Technik kann erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Am 12. Februar 2015 findet in Berlin eine Anhörung der beteiligten Ministerien mit Verbändevertretern statt.
Vorrang für den Schutz des Wassers
Die DWA betont den absoluten Vorrang für das Trinkwasser und die Gesundheit als wichtigste Forderung. Daher plädiert sie dafür, die geplanten Regelungen um die sogenannten Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung zu ergänzen. Beim Fracking verwendete Stoffe müssen offengelegt werden, und von ihnen darf keine Gefahr für das Grundwasser ausgehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Fracking generell erforderlich. Wenn Fracking zugelassen wird, bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis und behördlicher Überwachung.
Positiv: Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission
Auf Zustimmung stößt bei der DWA die geplante Einbindung einer unabhängigen Expertenkommission. Es ist aber darauf zu achten, dass die Entscheidungen dieses Gremiums transparent sind. Dazu gehört bei Mehrheitsentscheidungen auch die Veröffentlichung eines begründeten Minderheitsvotums. Die neuen Vorschriften sollten dies sicherstellen.
Keine neuen Risiken beim Umgang mit Lagerstättenwasser eingehen
Klarstellungen verlangt die DWA auch bezüglich der in der Allgemeinen Bundesbergverordnung geregelten Verpressung des Lagerstättenwassers in Gesteinsformationen. Hierbei sollte durch die rechtlichen Vorgaben sichergestellt werden, dass durch die Verpressung bzw. Reinjektion keine neuen oder zusätzlichen Risiken geschaffen werden. Lagerstättenwässer weisen zumeist hohe Salzgehalte auf und können auch weitere wassergefährdende Stoffe wie Schwermetalle enthalten. Ergänzend muss daher vorgesehen werden, dass die Einbringung in den selben Förderhorizont erfolgt, aus dem die Lagerstättenwässer kommen, oder jedenfalls an einem geologischen Ort erfolgt, der mindestens einen gleich sicheren Einschluss gewährleistet.
Die vollständige Stellungnahme der DWA vom 20. Januar 2015 steht im Internet bereit: www.dwa.de
Redaktion: Dr. Frank Bringewski
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.