Keine EEG-Umlage für in wasserwirtschaftlichen Anlagen selbst erzeugten Strom

„Wasser und Energie“: Weltwassertag der Vereinten Nationen

Hennef. „Wasser und Energie“ lautet das Motto des Weltwassertags am 22. März 2014. Zwischen Wasser und Energie gibt es viele Zusammenhänge, sodass auch vom „Wasser-Energie-Nexus“ gesprochen wird. Die Energieerzeugung setzt Wasserressourcen ein, zum Beispiel bei der Nutzung der Wasserkraft und zur Kühlung von Anlagen, die fossile Rohstoffe verbrennen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) fordert in diesem Zusammenhang, dass der auf Kläranlagen und in Klärschlamm-Monover­brennungsanlagen erzeugte und selbst verbrauchte elektrische Strom weiterhin nicht mit einer Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet wird.

Seit 1993 wird jährlich der 22. März zum Weltwassertag oder Tag des Wassers ausgerufen. Er ist ein Ergebnis der Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro. Das Schwerpunkthema des Weltwassertags wechselt jährlich und wird durch die Vereinten Nationen festgelegt. Der Weltwassertag weist besonders die breite Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hin.

Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 auf eine Reform des EEG geeinigt. Die Reform ist im Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG vom 17. Januar 2014 konkretisiert worden. Die DWA stimmt einer Neugestaltung des EEG dem Grunde nach zu. Bei der Ausgestaltung der Reform des EEG muss aber dafür Sorge getragen werden, dass keine ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Entwicklungen behindert oder Entscheidungen getroffen werden, die im Widerspruch zu nationalen und europäischen Klimaschutzzielen und der beschlossenen Energiewende stehen. Die DWA betont in einer Stellungnahme zur vorgesehenen EEG-Reform, die Wasserkraftnutzung, die Gaserzeugung aus Klärschlamm und die Klärschlammverbrennung leisteten einen umweltfreundlichen Beitrag zur elektrischen Energieversorgung.

Auf Kläranlagen ist es möglich, das bei der Faulung von Klärschlamm anfallende Faulgas umweltfreundlich für den Betrieb von hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Erzeugung von Strom und Wärme einzusetzen. Auch die energetische Nutzung von Klärschlamm in Mono-Verbrennungsanlagen erfüllt diese Kriterien und ist nach heutigem Kenntnisstand Voraussetzung für die im Koalitionsvertrag gewollte Phosphorrückgewinnung.

Vor diesem Hintergrund investierten in den vergangenen Jahren viele Kläranlagenbetreiber in bestehende BHKW, mit dem Ziel, diese zu modernisieren oder durch neue, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopp­lungsanlagen (KWK-Anlagen) zu ersetzen. Diese Erzeugungsanlagen leisten einen wertvollen ökologischen und wirtschaftlichen Beitrag zur Energiewende, da der erzeugte Strom ganz überwiegend direkt vor Ort auf den Kläranlagen verbraucht wird. Gleiches gilt für neu zu errichtende Klärschlammverbrennungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopp­lung, die bei einem Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung erforderlich würden. Nach einer Studie der DWA könnte die Eigenstromerzeugung auf Kläranlagen um das Zwei- bis Dreifache erhöht werden.

Um eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle regenerative Eigenstromerzeugung in der Wasserwirtschaft weiterhin zu ermöglichen, müssen bei der Reform des EEG nach Überzeugung der DWA folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:

Der auf Kläranlagen in BHKW und Klärschlamm-Monoverbrennungs­anlagen eigenerzeugte und -verbrauchte Strom wird weiterhin nicht mit einer EEG-Umlage belastet.

BHKW und andere Stromerzeugungsanlagen auf Kläranlagen sind vom Einspeisemanagement und einer Abregelung auszunehmen.

Anlagen zur Eigenstromerzeugung mit einer Leistung unter 100 kWel dürfen wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands bei der Erfassung und Berechnung der für EEG-Umlage relevanten Strommengen nicht in den EEG-Ausgleichsmechanismus einbezogen werden (Bagatellgrenze).

Der im Koalitionsvertrag genannte Bestandsschutz für Altanlagen ist einzuhalten und sollte sich vornehmlich auf klimafreundliche Altanlagen mit regenerativen Energieträgern beziehen, hier müssen die bestehenden Förderungen nach KWKG und EEG sowie die EEG-umlagefreie Eigenstromerzeugung erhalten bleiben.

Wasserkraftanlagen sind vom Einspeisemanagement und einer Abregelung freizustellen, da sie auf Basis von wasserrechtlichen, also öffentlich-rechtlichen Gestattungen betrieben werden, die in der Regel zahlreiche Anforderungen an Wasserstände, Rest- und Kühlwassermengen sowie An- und Abschaltvorgänge stellen.

Die DWA hat diese Punkte bereits Ende Januar 2014 dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), mitgeteilt.

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