Neues DWA-Politikmemorandum 2012

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ihre aktuellen Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum formuliert. Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in neun Kernthesen zusammen:

  • Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen
  • Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln
  • Abwasseranlagen auf Dichtheit prüfen
  • Wasserrecht – praxistaugliche Verordnungen schaffen
  • Wasserrahmenrichtlinie – Bewirtschaftungsplanung in die Praxis umsetzen
  • Anthropogene Spurenstoffe wissenschaftlich bewerten
  • Vorsorge gegen Hochwasser konsequent voranbringen
  • Abwasserabgabe konstruktiv fortentwickeln
  • Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz verbessern.

Das Politikmemorandum wurde von DWA-Präsident Otto Schaaf und dem Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel, im Rahmen der Woche der Umwelt, die im Park von Schloss Bellevue stattfindet, öffentlich vorgestellt. Mit dem Politikmemorandum 2012 bezieht die DWA zu wichtigen deutschen und europäischen Themen aus den Bereichen Wasser-, Abfall- und Energiewirtschaft sowie Bodenschutz Stellung.

Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen

Die DWA begrüßt das Bestreben der Politik, Strom aus erneuerbaren Energien stärker zu fördern, um eine nachhaltige Energiebereitstellung zu erreichen. Die Wasserwirtschaft bietet viele Chancen für eine nachhaltige Energiegewinnung, zum Beispiel die Wasserkraft sowie die energetische Nutzung von Klärschlamm (einschließlich Co-Vergärung) und von Abfällen bis hin zur Wärmegewinnung aus Abwasser.

Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln

Das wichtige Ziel, den Anstieg der mittleren Jahrestemperatur auf maximal 2 °C zu begrenzen, ist durch die internationale Staatengemeinschaft bestätigt worden. Die Einhaltung dieses Ziels bedarf großer Anstrengungen insbesondere bei der Begrenzung der klimarelevanten Gase. Hierzu kann auch die Abwasserbehandlung einen Beitrag leisten, insbesondere durch die Reduzierung des Energieverbrauchs. Der Klimawandel betrifft die Wasserwirtschaft in vielfältiger Weise, etwa bei hydrologischen Extremen (Hoch- und Niedrigwasser) und lokalen Starkregenereignissen.

Durch Verwertungsmaßnahmen und das Ende der Deponierung unbehandelter organischer Abfälle hat die Abfallwirtschaft in Deutschland einen großen Beitrag zur Reduzierung der Freisetzung von klimarelevanten Gasen (insbesondere Methan) erbracht.

Abwasseranlagen auf Dichtheit prüfen

Bei der Sanierung der öffentlichen Kanalisation sind auch die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen mit einzubeziehen. Für die DWA sind unter anderem folgende Punkte besonders wichtig: Abwasseranlagen müssen dicht sein, Boden und Grundwasser müssen vor Verunreinigungen geschützt werden, Grundwassereinträge in Abwasserleitungen sind zu vermeiden. Wenn Sanierungsbedarf ermittelt ist, muss fachgerecht gehandelt werden.

Wasserrecht – praxistaugliche Verordnungen schaffen

Die nach Inkrafttreten des neuen Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes begonnene Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Rechtsverordnungen wie die Grundwasserverordnung oder die Oberflächengewässerverordnung wird weiter fortgesetzt. Die Bundesländer schreiben derzeit ihre Landeswassergesetze fort bzw. haben bereits Novellen verabschiedet. Dabei sollten die Länder von der Abweichungsmöglichkeit, die ihnen das Wasserhaushaltsgesetz einräumt, nur mit Augenmaß Gebrauch machen.

Wasserrahmenrichtlinie – Bewirtschaftungsplanung in die Praxis umsetzen

Die Wasserwirtschaft in Deutschland wird weitgehend durch europäische Vorgaben geprägt. Den aktuellen Schwerpunkt stellt die konkrete Umsetzung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne gemäß Wasserrahmenrichtlinie durch die Länder in den einzelnen Flussgebietseinheiten dar. Auch für das Grundwasser besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, zum Beispiel bei den Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft (Nitrat).

Anthropogene Spurenstoffe wissenschaftlich bewerten

Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer bzw. Trinkwasser werden zunehmend wegen der Vielfalt an Stoffen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zum großen Teil noch nicht bekannt sind, als komplexes Problem diskutiert. Gewässerbezogene Aktivitäten müssen mit den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts harmonisiert werden. Bewertungs- und soweit erforderlich Minderungsstrategien müssen wissenschaftlich anerkannte Kriterien wie „no-observed-effect level“ und das Vorsorgeprinzip angemessen berücksichtigen. Eine fachlich fundierte Risikokommunikation ist für das weitere Vorgehen wichtig. Eine voreilige Forderung nach flächendeckender Einführung einer vierten Reinigungsstufe in der kommunalen Abwasserbehandlung zur Elimination dieser Stoffe wird von der DWA nicht unterstützt. Arzneimittel sollten schwerpunktmäßig den Zulassungsregelungen für Arzneimittel auf EU-Ebene unterworfen bleiben und nicht über das Wasserrecht geregelt werden.

Vorsorge gegen Hochwasser konsequent voranbringen

Durch plötzlich auftretende Starkregenereignisse oder durch extreme Hochwassersituationen können große Schäden sowohl für den Einzelnen als auch für die gesamte Volkswirtschaft entstehen. Diese Risiken müssen die Bundesländer und Kommunen durch geeignete Vorkehrungen und Warnungen frühzeitig minimieren.

Abwasserabgabe konstruktiv fortentwickeln

Die DWA legt Wert darauf, dass die Abwasserabgabe zeitnah einer deutlichen Reform unterzogen wird. Dabei gehören die Parameter und die Verrechnungstatbestände des Abwasserabgabengesetzes auf den Prüfstand. Ziel sollte es sein, sich auf wenige notwendige Parameter zu beschränken und diese anhand der tatsächlich eingeleiteten Fracht (Messlösung) zu bewerten. So kann die Anreizwirkung des Abwasserabgabengesetzes zur Frachtenminderung gestärkt werden.

Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz verbessern

Auf europäischer Ebene ist 2008 die EU-Abfallrahmenrichtlinie novelliert worden, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dazu ist das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts kürzlich beschlossen worden, das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Ziele der Neuregelung sind, das nationale Abfallrecht zu vereinfachen, klarer zu gestalten und einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu gewährleisten. Die DWA begrüßt den im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen flächendeckenden Ausbau der getrennten Sammlung von Bioabfällen.

Mineralische Bauabfälle bilden mit Abstand den größten Teil der in Deutschland anfallenden Abfälle. Die hohe Verwertungsquote sollte im Interesse einer nachhaltigen Ressourcennutzung weiter ausgebaut werden. Dazu sollten die Regelungen des Abfallrechts zur Verwertung und Ablagerung von Abfällen und Ersatzbaustoffen sinnvoll mit den Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes verzahnt werden.

Die Weiterentwicklung der abfall- und düngerechtlichen Vorschriften muss auch künftig die stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau sowie die thermische Entsorgung von Klärschlämmen ermöglichen. Die DWA begrüßt den Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung der Klärschlammverordnung. Sie fordert allerdings bundeseinheitliche Regelungen für die Verwertung von Klärschlämmen im Landschaftsbau, um die unterschiedlichen Modelle einzelner Länder unnötig zu machen.

Das DWA-Politikmemorandum 2012 kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle angefordert oder von der DWA-Website heruntergeladen werden (Tel. 0 22 42/872-333, www.dwa.de).

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