Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Berlin/Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat im Vorfeld der Wahlen des Deutschen Bundestags ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem Politikmemorandum zusammengefasst. Das Memorandum wurde dem Bundesumweltministerium und Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 27. März 2017 im Rahmen des DWA-Dialogs zum Gewässerschutz im Hauptstadtbüro der Vereinigung übergeben. „Mit dem Politikmemorandum 2017 bezieht die DWA rechtzeitig zur Bundestagswahl im September 2017 zu wichtigen deutschen und europäischen Themen aus den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz Stellung. Da sich in der DWA rund 14 000 Mitglieder aus allen fachlich relevanten Bereichen engagieren, hat dies besonderes Gewicht in der Umweltpolitik und angrenzenden Politikfeldern“, so der Präsident der DWA, Otto Schaaf, im Hauptberuf Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.
Mit folgenden zentralen Aussagen tritt die DWA nach den Worten von Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher (Berlin), Leiter der DWA-Politikberatung, an die Entscheidungsträger heran:
Wasserpolitik ganzheitlich und integrativ gestalten
Wasser ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen und eine elementare Ressource. Wasserpolitik betrifft auch die Bereiche Verkehr, Land- und Forstwirtschaft ebenso wie Gesundheit und Medizin, die Bau- und Städteplanung, die öffentliche Beschaffung sowie die nachhaltige Energiebewirtschaftung.
Die DWA fordert von der Politik eine stärkere Einbeziehung von Wasserthemen in allen Planungs- und Politikbereichen. Vorrangig muss das Prinzip der Schadstoffvermeidung an der Quelle gelten und die Lastenverteilung nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Ein zentrales Anliegen der DWA ist die Erhöhung der Ressourceneffizienz. Der ressourcen- und energieoptimierte Ausbau wasserwirtschaftlicher Anlagen und deren nachhaltiger Betrieb im Interesse der Allgemeinheit sollten nicht durch Steuern oder Umlagen belastet werden. Bei der Ausgestaltung des Vergaberechts auf europäischer und nationaler Ebene muss im Bereich der langlebigen wasserwirtschaftlichen Infrastruktur neben dem Preis auf eine Stärkung von Qualitätsaspekten geachtet werden. Zudem müssen die Kosten von Vergabeverfahren für die Beteiligten in angemessenem Verhältnis zu den Auftragswerten stehen.
Spurenstoffe im Wasserkreislauf reduzieren
Die DWA unterstützt die Erarbeitung einer Spurenstoffstrategie des Bundes, die allerdings alle Sektoren einbeziehen muss. Anthropogene Spurenstoffe aus kosmetischen und pharmazeutischen Produkten, Industriechemikalien sowie aus der landwirtschaftlichen Anwendung müssen in den Gewässern deutlich vermindert werden. Dabei gilt es, zuerst Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung von Stoffen an den Eintragspfaden zu finden. Wenn dies nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, können Maßnahmen zum Gewässerschutz „end-of-pipe“ festgelegt werden. Dies fordert dann auch die Betreiber von Kläranlagen.
Die Risikobewertung für Stoffe und deren Auswirkungen im Wasserkreislauf muss mithilfe der Forschung weiter verbessert werden. Eine Harmonisierung der Zulassungsregelungen für Stoffe ist notwendig. Gewässerbezogene Eintragskataster unter Einbeziehung punktueller und diffuser Quellen müssen erarbeitet werden. Die effizientesten Maßnahmen hinsichtlich ökonomischer und ökologischer Kriterien müssen unter Berücksichtigung gerechter Lastenverteilung verfolgt werden, um Gewässerverunreinigungen durch Spurenstoffe zu vermindern. Dabei müssen eine Vermeidung oder Verminderung an der Quelle, zum Beispiel durch Stoffsubstitution, Anwendungsbeschränkungen, Verbraucherinformation und umweltgerechte Entsorgungswege, im Vordergrund stehen.
Stickstoffbelastung der Gewässer vermindern
Das Grundwasser als wichtigste Trinkwasserressource wird zunehmend durch Nitrateinträge belastet. Der überwiegende Anteil der Stickstoffeinträge in den Meeren, Binnengewässern und im Grundwasser stammt aus der Landwirtschaft und beeinträchtigt die biologische Vielfalt dieser Ökosysteme.
Notwendig ist die Einführung einer sachgerechten Nährstoffbilanz für die Betriebe als Brutto-Hoftorbilanz unter Festlegung eines Zielwertes für den Stickstoff-Bilanzüberschuss von 60 kg N/ha im Jahr (Kontrollwert) ohne Abzug der gasförmigen Verluste. Gebiete mit gefährdeten Grundwasserkörpern (Nitrat über 50 mg/l) müssen besonders geschützt werden. Statt 170 kg N/ha im Jahr ist dort die Ausbringungsobergrenze für organische Düngemittel auf 120 kg N/ha jährlich festzulegen. Ausnahmen sind bei den Ausbringungsobergrenzen nicht sinnvoll. Die Abstandsregelungen und Ausbringungssperrfristen von Düngemitteln müssen unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit von Böden und des Nährstoffbedarfs der Pflanzen mit Blick auf den Gewässerschutz angepasst werden. Ausnahmeregelungen sind zu vermeiden oder restriktiv zu vollziehen.
Rahmenbedingungen für die nachhaltige Siedlungswasserwirtschaft gewährleisten
Die Siedlungswasserwirtschaft steht vor erheblichen Herausforderungen durch die demografische Entwicklung, den Klimawandel und den zunehmenden Fachkräftemangel. Hinzu kommen die anstehenden erheblichen Reinvestitionen in die sehr langlebige wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Daher müssen die Rahmenbedingungen für Kooperationen und interkommunale Zusammenarbeit verbessert werden. Leitmotiv muss die Qualität und die Effizienz der Aufgabenerfüllung sein. Finanzierungs- und Entgeltmodelle sollten – auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – noch besser auf die Anforderungen der Siedlungswasserwirtschaft abgestimmt werden. Investitionen, die Innovationen bedeuten, sollten stärker gefördert werden. Für die Gewinnung von Fachkräften in der Wasserwirtschaft muss die Politik mehr Anreize schaffen. Benchmarkingprojekte und die Verwendung anderer freiwilliger Instrumente zur kontinuierlichen Verbesserung der Leistungsqualität und der Sicherheit, wie zum Beispiel Managementsysteme oder das technische Sicherheitsmanagement müssen auf kommunalpolitischer Ebene besser unterstützt werden. Dies gilt insbesondere auch bei kleinen Betrieben.
Wasserrahmenrichtlinie unter Beibehaltung der Ziele fortentwickeln
Mit Blick auf die im Jahr 2019 bevorstehende Überprüfung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen bisherige Erfahrungen aus der Praxis in die Fortentwicklung einbezogen werden. Das Ziel „Guter Zustand“ der Gewässer muss beibehalten werden. Die Erreichung dieses Ziels erfordert allerdings mehr Zeit und eine differenzierte Betrachtung der Zielvorgaben. Die Politik muss für die Zeit nach dem Jahr 2027 hinaus weitere Teilschritte zur Erreichung des Ziels festlegen. Zeitliche Zwischenziele werden helfen, um alle Beteiligten zur Umsetzung von notwendigen Maßnahmen zu ermutigen. Bei der Weiterentwicklung der Wasserrahmenrichtlinie sind eine stärkere Harmonisierung mit anderen wasserwirtschaftlich relevanten Regelungen, wie zum Beispiel der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, und anderen Politikfeldern (zum Beispiel Natur- und Verbraucherschutz, Energie-, Chemikalien- und Landwirtschaftspolitik) sowie eine Flexibilisierung der notwendigen Instrumente anzustreben. Die Vorgaben für den chemischen Gewässerzustand müssen berücksichtigen, dass ubiquitäre Stoffe im Wasser nicht vollständig verhindert werden können. Es sollte geprüft werden, ob die für den ökologischen Zustand von Oberflächengewässern vorgesehenen Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen auch entsprechend für den chemischen Zustand gelten können.
Ressourcenschonung in der Wasserwirtschaft stärken
Die Wasserwirtschaft kann einen guten Beitrag zur Ressourcenschonung mit der Fortsetzung des Weges hin zu mehr Energieeffizienz leisten, wenn die Politik die Rahmenbedingungen dafür richtig setzt. Die zunehmende finanzielle Belastung der Eigenstromversorgung von Abwasserbetrieben in Form von Steuern, Abgaben und der Streichung von Vergütungen durch die Politik wird die Nutzung energetischer Potenziale der Wasserwirtschaft erheblich einschränken. Nötig ist es, energierechtliche oder energiesteuerrechtliche Anreize aufrechtzuerhalten bzw. Belastungen zu unterlassen. Die DWA unterstützt eine ressourceneffiziente Phosphorrückgewinnung im Rahmen der Abwasserbehandlung. Dabei ist weitere Forschung und Entwicklung nötig. Die Finanzierung der Phosphorrückgewinnung sowie die Verantwortung für die Aufbereitung und Vermarktung des rückgewonnenen Phosphors müssen verbindlich geregelt werden, ohne dass den Abwasserbetrieben hieraus Nachteile erwachsen.
Download des DWA-Politikmemorandums:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.