Neues DWA-Politikmemorandum vorgestellt

Positionen zur Umweltpolitik aktualisiert

Hennef/München. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum zusammengefasst. Das Memorandum wurde im Rahmen der IFAT, der internationalen Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft dem Bundesumweltministerium übergeben und öffentlich vorgestellt.

Ihre Hauptaussagen fasst die Vereinigung in zwölf Forderungen zusammen:

  • Energiewende – Potenziale der Wasserwirtschaft stärker berücksichtigen
  • Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln
  • Hochwasser – Vorsorge intensiver betreiben
  • Infrastruktur – Bestand in der Wasserwirtschaft erhalten
  • Wasserrecht – praxistaugliche Verordnungen schaffen
  • Anthropogene Spurenstoffe – europäische Vorgaben umsetzen
  • Wasserrahmenrichtlinie – Nitratbelastung stärker begrenzen
  • Benchmarking – freiwilliges Handeln fördern
  • Abwasserabgabe – Fortentwicklung konstruktiv betreiben
  • Fracking – nicht zu Lasten der Umwelt
  • Phosphorrecycling – technische Lösungen fördern
  • Klärschlammentsorgung – Nutzung der Ressource praxistauglich gestalten

EEG-Befreiung für die Eigenstromnutzung erhalten

Zwischen Energie- und Wasserwirtschaft gibt es enge Verflechtungen. Denn es gilt: Keine Energie ohne Wasser – kein Wasser ohne Energie. Die DWA erwartet von der Politik eine zukunftsweisende und praxistaugliche Reform des Gesetzes über Erneuerbare Energien (EEG). Dabei ist für die Wasserwirtschaft die Erhaltung der EEG-Befreiung für die Eigenstromnutzung die wichtigste Forderung. Auf größeren Kläranlagen fällt Faulgas zwangsläufig als „Nebenprodukt“ bei der Abwasserreinigung an. Die geltende Rechtslage fordert eine energetische Nutzung dieses Faulgases. Der Zweck des EEG, konventionell erzeugten Strom zunehmend durch Strom aus erneuerbaren Quellen zu ersetzen, wird durch die Faulgasnutzung auf Abwasseranlagen bereits erfüllt. Die Streichung der EEG-Befreiung würde wichtige Beiträge der Wasserwirtschaft zu einem nachhaltigen Energiehaushalt in Frage stellen und die Wirtschaftlichkeit der bereits getätigten sowie der zukünftigen Investitionen erheblich beeinträchtigen.

Hochwasser – Vorsorge intensiver betreiben

Der Sommer 2013 hat mit seinen extremen Hochwasserereignissen erneut deutlich gemacht, dass weiterer Handlungsbedarf bei der Hochwasservorsorge in Deutschland besteht. Hochwasserrisiken müssen nach Überzeugung der DWA stärker mit den Bürgern kommuniziert und durch Maßnahmen vermindert werden. Mögliche Retentionsmaßnahmen müssen für jedes Flussgebiet verbindlich vereinbart werden. Angemessene Fördermittel müssen auch langfristig bereitgestellt werden.

Anthropogene Spurenstoffe – europäische Vorgaben umsetzen

Vom Menschen verursachte Stoffe, die sich im Wasserkreislauf in Spuren nachweisen lassen (anthropogene Spurenstoffe) bedürfen besonderer Aufmerksamkeit der Wasserwirtschaft. Eine Forderung nach flächendeckender und gewässerunabhängiger Einführung einer vierten Reinigungsstufe ist aber nicht sachgerecht und wird von der DWA nicht unterstützt. Der Bau einer vierten Reinigungsstufe in besonderen Fällen sollte von den Behörden nur auf Grundlage einer bundeseinheitlichen Regelung verlangt werden können. Primäres Ziel muss es sein, diese Stoffe nicht in den Wasserkreislauf gelangen zu lassen. Die Information der Verbraucher über den Umgang mit Produkten, die solche Stoffe enthalten, gilt es zum Beispiel durch eine Produktkennzeichnungspflicht zu verbessern.

Fracking – nicht zu Lasten der Umwelt

Die unkonventionelle Erdgasgewinnung aus schwer erschließbaren Gesteinsschichten durch Frackingverfahren ist noch nicht ausreichend erforscht, um Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser, auszuschließen. Dies gilt jedenfalls für die Schiefergasförderung. Die DWA begrüßt die Aussagen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, dem Trinkwasser und der Gesundheit beim Fracking absoluten Vorrang einzuräumen und entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzusehen. Die DWA erwartet, dass gegenüber den Wasserbehörden eine vollständige Offenlegung der verwendeten Stoffe sowie der Zusammensetzung der verwendeten Flüssigkeiten erfolgt.

Klärschlamm – Nutzung der Ressource praxistauglich gestalten

Die DWA sieht in der politischen Absicht der Bundesregierung, die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken zu beenden, eine große Herausforderung für die deutsche Wasserwirtschaft. Die von Bund und vielen Ländern verfolgte neue Ausrichtung der Klärschlammentsorgung wird von der DWA kritisch begleitet. Sie setzt sich für eine fachlich differenzierte Betrachtung ein und hält Sonderregelungen für die Verwertung qualitätsgesicherter Klärschlämme für gerechtfertigt. Bei einer Neugestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Klärschlammentsorgung muss diese mit der Rückgewinnung von Phosphor und anderen Nährstoffen aus Klärschlamm inhaltlich und zeitlich verknüpft werden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Monoverbrennungsanlagen für Klärschlämme bislang im Wesentlichen nur für große Kläranlagen zur Verfügung stehen. Die Schaffung zusätzlicher Verbrennungsanlagen braucht Zeit und Geld.

Download

Das „DWA-Politikmemorandum 2014“ steht im Internet zum Download bereit:
http://de.dwa.de/politikinformationen.html

Redaktion: Dr. Frank Bringewski

Zurück

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de