Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Berlin/Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum zusammengefasst. Das Memorandum wurde dem Bundesumweltministerium und Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 11. April 2016 im Rahmen des DWA-Dialogs zum Gewässerschutz im Hauptstadtbüro der Vereinigung übergeben. „Mit dem Politikmemorandum 2016 bezieht die DWA zu wichtigen deutschen und europäischen Themen aus den Bereichen Wasser-und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz Stellung. Dies hat insofern besonderes Gewicht, als sich in der DWA über 14 000 Mitglieder aus allen fachlich relevanten Bereichen engagieren“, so der Präsident der DWA, Otto Schaaf.
Mit Forderungen zu sechs Schwerpunktthemen tritt die DWA nach den Worten von Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher, Leiter der DWA-Politikberatung, an die Politik heran:
Nitratbelastung – Düngeverordnung zugunsten des Gewässerschutzes anpassen
Über 25 Prozent der Grundwasserkörper sind aufgrund hoher Nitratbelastungen in einem schlechten chemischen Gewässerzustand. Der überwiegende Anteil der Stickstoffeinträge in die Meere, Binnengewässer und das Grundwasser stammt aus der Landwirtschaft. Der Einfluss der eingesetzten Stoffe auf die Gewässer muss fachgerecht bewertet werden. Die DWA unterstützt daher Forderungen nach einer nationalen Stickstoffstrategie, die auch mit den Maßnahmen nach der EU-Meeresstrategierichtlinie verzahnt werden sollte. Der Gewässerschutz muss bei der laufenden Novellierung des Düngerechts, insbesondere der Düngeverordnung, noch stärker berücksichtigt werden. Stickstoffeinträge in Gewässer müssen deutlich reduziert werden. Hierfür müssen die Regelungen der guten fachlichen Praxis in der Düngeverordnung alle Düngemittel gleich behandeln, einschließlich der Gärrückstände.
Anthropogene Spurenstoffe – Europäische Vorgaben umsetzen
Anzustreben ist ein europäisches und nationales gewässerbezogenes Gesamtkonzept zur Verminderung des Eintrags anthropogener Spurenstoffe (das sind Stoffe, die menschlichen Ursprungs sind, etwa Medikamentenrückstände) in Gewässer mit einem angemessenen wirtschaftlichen Aufwand. Dies soll sich nicht auf „end-of-pipe“-Lösungen beschränken, sondern an den Quellen ansetzen. Eine flächendeckende und gewässerunabhängige Einführung einer 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen ist derzeit nicht zu empfehlen. Der Bau einer 4. Reinigungsstufe im Einzelfall kann eine sinnvolle Lösung sein und sollte von den Behörden nur auf einer bundeseinheitlichen Grundlage verlangt werden können.
Hochwasser und Starkregen – Überflutungsvorsorge stärken
Neben Überflutungen durch Hochwasser sind Überflutungen durch Starkregenereignisse oder Hangrutschungen Gefahren infolge des zunehmenden Klimawandels, die jedermann treffen können. Eine verbesserte Vorsorge für Mensch, Bauwerke und Infrastruktur ist notwendig. Die DWA begrüßt das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das nun zügig umgesetzt werden muss. Überflutungsvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Zusammenwirken von Bürger, Staat und Wirtschaft sollte stärker gefördert werden.
Wasserrahmenrichtlinie – Weiterentwicklung in Angriff nehmen
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie mit ihren flussgebietsbezogenen Ansätzen zur Gewässerentwicklung hat sich grundsätzlich bewährt. Die Verwirklichung der anspruchsvollen Ziele der Richtlinie braucht mehr Zeit, als bei ihrer Verabschiedung von der Politik gedacht. Mit Blick auf die im Jahr 2019 bevorstehende Revision der Wasserrahmenrichtlinie sollte das Ziel „Guter Zustand“ der Gewässer zwar erhalten bleiben, aber für die Erreichung dieser Vorgabe bedarf es mehr Zeit. Zeitliche Zwischenziele können dabei hilfreich sein.
Klärschlammentsorgung und Phosphorrecycling – Regelungen praxistauglich gestalten
Die DWA begrüßt vor dem Hintergrund einer umfassenden Ressourcennutzung grundsätzlich die Initiative, Phosphor zukünftig aus Abwasser zu recyceln. Großtechnisch einsetzbare Verfahren stehen dafür in den nächsten Jahren voraussichtlich aber noch nicht zur Verfügung. Bei der geplanten tiefgreifenden Neuordnung der Klärschlammverwertung ist die Gewährleistung einer umweltgerechten Entsorgungssicherheit zwingend notwendig. Bei dem politisch beabsichtigten Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung bedarf es differenzierter Lösungen. Die Bewertung aller Düngemittel muss nach gleichen Kriterien erfolgen. Qualitativ hochwertige Klärschlämme weiterhin landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich zu verwerten, ist dabei fachlich gerechtfertigt und schont die Ressourcen. Für die Umsetzung der Pläne sind mittel bis langfristige Zeithorizonte vorzusehen. Starre Fristen für den Beginn des Phosphorrecyclings, unabhängig von Forschungsergebnissen und der Technologieentwicklung, sind nicht sinnvoll.
Energiewende – Gemeinsam mit der Wasserwirtschaft
Grundsätzlich gilt: Keine Energie ohne Wasser – kein Wasser ohne Energie. Die Wasserwirtschaft bietet ein großes Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erschweren jedoch derzeit eine optimierte Nutzung [zum Beispiel bei der Co-Vergärung (Mitverwertung organischer Abfälle in Faulbehältern auf Kläranlagen) und Klärgasnutzung]. Die Besonderheiten der Wasserwirtschaft müssen bei der Festlegung von Maßnahmen, die sich aus den Anforderungen der Energiewende ergeben, verstärkt berücksichtigt werden. Die Nutzung der Wasserkraft sollte vorrangig durch Modernisierung bestehender Anlagen optimiert werden. Dabei muss die Forderung nach Durchgängigkeit der Gewässer für Fische stärker realisiert werden.
Download des Politikmemorandums:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.