Novellierung der Düngeverordnung – Nachbesserungen erforderlich

Von der EU formulierte Umweltqualitätsziele werden nicht eingehalten

Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt die Novellierung der Düngeverordnung, mit der die EU-Nitratrichtlinie umgesetzt werden soll. Sie stellt aber fest, dass die im Entwurf formulierten neuen und erhöhten Anforderungen bei der Anwen­dung von Düngemitteln in wesentlichen Punkten nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsziele zukünftig zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung einer maximalen Belastung von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser. Aus Sicht der DWA sind Nachbesserungen des Entwurfs unbedingt erforderlich. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte den Entwurf einer „Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen“ am 18. Dezember 2014 vorgelegt.

Berichte zur Qualität der Grundwasservorkommen zeigen, dass in Deutschland in vielen Regionen ein erhebliches Problem mit hohen Nitratbelastungen besteht, insbesondere durch diffuse Stoffeinträge aus der Landwirtschaft. Allein in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen liegt der Anteil der Grundwasserkörper, die aufgrund von Nitratbelastungen einen schlechten chemischen Zustand nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie aufweisen, bei 40 % der gesamten Landesfläche. In den Gebieten mit hoher landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsintensität liegt der Anteil sogar über 70 %. Trotz der Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, die in diesen Regionen bereits seit über 20 Jahren bestehen und in denen Maßnahmen gefördert werden, die deutlich über die Anforderungen des vorliegenden Entwurfs hinausgehen, wird heute an vielen Messpunkten die Nitratkonzentration von 50 mg/l im oberflächennahen Grundwasser überschritten, teilweise mit steigender Tendenz. Wegen einer schlechten Trendprognose bei den Nitratbelastungen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitet. Daraus folgt ein unmittelbarer und deutlicher Handlungsbedarf, der nur mit einer wirklichen Reform des Düngerechts erfüllt werden kann.

Die DWA sieht erheblichen Änderungsbedarf besonders an folgenden Punkten:

Es sollte eine Brutto-Hoftorbilanz eingeführt werden, das bedeutet eine fachgerechte Gesamtbilanzierung der Hauptnährstoffe ohne Ab­zug der gasförmigen Verluste. Die Ausbringungsobergrenzen sollten für alle organischen Düngemittel auf 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr festgelegt werden. In Gebieten, in denen die europarechtlich vorgegebenen Werte der Grundwasserverordnung für Nitrat von unter 50 mg/l nicht eingehalten werden und die als gefährdete Grundwasserkörper einzustufen sind, müssen die zulässigen Höchstmengen verbindlich auf unter 120 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr weiter reduziert werden.

Die Phosphatdüngung sollte am Versorgungszustand der Böden orientiert werden. Bei der Düngung sollten größere Abstände zu oberirdischen Gewässern eingehalten werden. Überschreitungen von Bilanzüberschüssen müssen unaufgefordert an die zuständige Behörde gemeldet werden. Für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sollte eine größere Regellagerkapazität vorgegeben werden.

Die vollständige Stellungnahme der DWA vom 29. Januar 2015 steht im Internet bereit: www.dwa.de

Redaktion: Dr. Frank Bringewski

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