Verhandlungen zum Düngegesetz dürfen nicht scheitern

Stopp des Vermittlungsverfahrens Gefahr für den Gewässerschutz

Hennef/Bonn. Die ausgesetzten Verhandlungen zur Verabschiedung des Düngegesetzes sind ein herber Schlag für den Gewässerschutz. Die Verabschiedung des Düngegesetzes muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Die von der Landwirtschaft abgelehnte Stoffstrombilanzierung muss Teil des Düngegesetzes bleiben, ansonsten kann kein nachhaltiger Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer erreicht werden. Dies betonen die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) anlässlich der gestern für gescheitert erklärten Gespräche im Vorfeld des Vermittlungsausschusses.

Die gemeinsame Arbeit der Mitglieder der Regierungskoalition und der Opposition mit den Bundesländern im Vermittlungsausschuss hatte zum Ziel, noch im Januar einen Konsens bei der Änderung des Düngerechts zu erreichen, um die Änderung des Düngegesetzes vor den Neuwahlen verabschieden zu können. Dies ist nun in weite Ferne gerückt. DVGW und DWA, die technisch-wissenschaftlichen Spitzenverbände der Wasserwirtschaft, kritisieren dies ausdrücklich und fordern dazu auf, die Gespräche schnellstens wieder aufzunehmen. Ohne diesen Konsens würde sehr viel Zeit zu Lasten der Landwirtschaft und des Gewässerschutzes verloren gehen. Zudem droht nach wie vor die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der seit mittlerweile 30 Jahren andauernden unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.

DWA und DVGW warnen eindringlich vor einer Streichung der Stoffstrombilanzierung. Die Stoffstrombilanzverordnung hat das Ziel, durch die Begrenzung der zulässigen Stickstoffüberschüsse die regional weiterhin zu hohe Nitratbelastung der Gewässer aus der Landwirtschaft spürbar zu verringern. Sie basiert auf einem bewährten und robusten Bilanzierungsverfahren für den landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes. In Verbindung mit geeigneten Kontrollwerten für zulässige Nährstoffüberschüsse ermöglicht  sie eine verursachergerechte Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Dabei räumt sie den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten größtmögliche Freiheiten bei der Flächenbewirtschaftung ein. Die vom Agrarausschuss des Bundesrates angeregte ersatzlose Streichung der Stoffstrom- oder Nährstoffbilanz gefährdet den Gewässerschutz und löst das Nitratproblem nicht. „Notwendig ist die Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung“, betonen DVGW und DWA.

Das enge Zeitfenster in der noch laufenden Legislaturperiode ist kein Argument für einen Verzicht auf die Stoffstrombilanzierung. Praktikable und auch für den Schutz der Gewässer und Trinkwasserressourcen geeignete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten betrieblichen Nährstoffbilanzierung liegen der Bundesregierung seit Ende 2021 mit der Bundestagsdrucksache „Bericht über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung (BT-Drs. 20/411) vor. Dieses Expertenpapier enthält unter anderem eine am Viehbesatz bzw. dem innerbetrieblichen Anfall an organischem Stickstoff orientierte Staffelung von zulässigen Bilanzüberschüssen (sogenannter Vorschlag II), die den im DVGW- und DWA-Regelwerk definierten Zielvorgaben für aus Gewässerschutzsicht tolerable Stickstoffüberschüsse nahekommen.

Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Zukunftskommission Landwirtschaft spricht sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung aus. DVGW und DWA unterstützen die Vorschläge der Zukunftskommission. In Verbindung mit einem flächendeckenden Wirkungsmonitoring bestehen zusätzliche Möglichkeiten der Verschlankung des Düngerechts und der Bürokratieentlastung für die landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Dipl.-Volksw. Stefan Bröker
Pressesprecher der DWA
Telefon: +49 2242 872-105
E-Mail: broeker@dwa.de

Sabine Wächter
Pressesprecherin des DVGW
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Mobil: +49 172 4698260
E-Mail: sabine.waechter@dvgw.de

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz. In Europa ist die DWA die mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre fachliche Kompetenz bezüglich Regelsetzung, Bildung und Information der Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 14 000 Mitglieder repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen, Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) fördert das Gas- und Wasserfach mit den Schwerpunkten Sicherheit, Hygiene und Umweltschutz. Mit seinen rund 14.000 Mitgliedern erarbeitet der DVGW die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Gas und Wasser. Klimaneutrale Gase und insbesondere der Zukunftsenergieträger Wasserstoff sind in der Arbeit des DVGW von besonderer Bedeutung. Der Verein initiiert und fördert Forschungsvorhaben und schult zum gesamten Themenspektrum des Gas- und Wasserfaches. Darüber hinaus unterhält er ein Prüf- und Zertifizierungswesen für Produkte, Personen sowie Unternehmen. Die technischen Regeln des DVGW bilden das Fundament für die technische Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Sie sind der Garant für eine sichere Gas- und Wasserversorgung auf international höchstem Standard. Der gemeinnützige Verein wurde 1859 in Frankfurt am Main gegründet. Der DVGW ist wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral. Mit neun Landesgruppen und 62 Bezirksgruppen agiert der DVGW auf lokaler sowie überregionaler Ebene und ist in der ganzen Bundesrepublik vertreten. Themen mit bundesweiter oder europäischer Dimension werden durch die Hauptgeschäftsstelle in Bonn mit Büros in Berlin und Brüssel abgedeckt.

 

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