Wasserwiederverwendung flächendeckend und nicht nur in Krisenzeiten

DWA begrüßt Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung

„Wasserwiederverwendung muss als Instrument flächendeckend für die Bewässerung zur Verfügung stehen, und das nicht nur in Krisenzeiten, und nicht nur beschränkt auf die Landwirtschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels muss die Wasserwiederverwendung fester Bestandteil der Bewässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie von Parks und Grünanlagen sein.“ Klare Worte von Prof. Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), zum Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung am 26. Juni.

Die DWA begrüßt die Verordnung als wichtigen Baustein zur Anpassung an den Klimawandel in den Ländern der Europäischen Union und plädiert für die Nutzung von aufbereitetem und hygienisiertem Abwasser zur Bewässerung bundesweit. Denn auch im eigentlich wasserreichen Deutschland kommt es zumindest regional verstärkt zu langen Trockenphasen mit Wasserknappheit, Problemen bei der Bewässerung und sinkenden Grundwasserspiegeln. Dies haben die letzten Sommer eindrucksvoll belegt. „Die Wasserwiederverwendung ist ein äußerst sinnvolles Instrument zur Erweiterung der Möglichkeiten. Die hygienischen Belange sind dabei selbstverständlich entsprechend der Vorgaben der WHO sicherzustellen“, betont Paetzel einen für die DWA besonders wichtigen Aspekt bei der Umsetzung der EU-Verordnung. „Das aufbereitete Wasser dürfe auch nicht dort abgezweigt werden, wo es für die Wasserführung der Oberflächengewässer gebraucht wird. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Sorge tragen.“

Die Europäische Union hat am 26. Juni 2020 die „Verordnung über die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung (EU 2020/741)“ verabschiedet. Am 26. Juni 2023 wird sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und damit auch in Deutschland - ihre Gültigkeit erlangen. Die EU-Verordnung beschränkt sich aktuell im Wesentlichen auf die Wasserwiederverwendung zur Bewässerung in der Landwirtschaft. Sie schreibt diese nicht vor, sondern legt die Mindeststandards für die Nutzung zur Bewässerung fest. Ziel ist ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Verordnung ergänzt bestehende EU-Regelungen zum europäischen Umweltrecht, insbesondere die Kommunalabwasserrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie und die Grundwasserrichtlinie.

Mit der Verordnung will die EU ein wichtiges Instrument gegen Wassermangel etablieren, vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels. Zudem will die EU mit der Verordnung die Wettbewerbsbedingungen in den EU-Staaten vereinheitlichen. Vor allem in südeuropäischen Ländern ist die Bewässerung in der Landwirtschaft wirtschaftlich äußerst relevant. Spanien, Italien, Griechenland, Zypern, Frankreich und Portugal nutzen aufbereitetes Abwasser bereits seit vielen Jahren zur Bewässerung – mit bisher sehr unterschiedlichen Regelungen. Diese Unterschiede führen nach Ansicht der Europäischen Kommission zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen die mit der EU-Verordnung jetzt vereinheitlicht worden sind. Neben einheitlichen Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung sind ein Risikomanagement und Bestimmungen zur Datentransparenz die wesentlichen Elemente der Verordnung. Je nach Anbaukultur werden unterschiedlich hohe Bedingungen an die Aufbereitungsqualität des Wassers, insbesondere an die Hygienisierung, gestellt. Über ein Risikomanagementsystem sollen vorausschauend Umweltrisiken und weitere Gesundheitsrisiken minimiert werden. Auch standortspezifische Anforderungen und ein ⁠Monitoring⁠ sind Bestandteile des Risikomanagements.

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