Wasserwiederverwendung notwendiger Baustein zum Schutz des Grundwasserdargebots

BMUV-Referentenentwurf zur Anpassung des Wasserhaushaltsgesetz verhindert praxisrelevante Zukunft der Wasserwiederverwendung

Hennef. Wassernotstand in Spanien – aber auch in Deutschland bleiben Dürre und Grundwasserknappheit drängende Themen. Trotz des extrem nassen Winters und der auch aktuell anhaltenden ergiebigen Niederschläge, der Klimawandel verursacht in den Sommermonaten lange, heiße und grundwasserzehrende Trockenphasen. Zur Schonung der Grundwasserreserven und zur Gewährleistung der Wasserversorgung für alle Nutzungen muss die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser in Deutschland sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Industrie und bei der Versorgung von Stadtgrün möglich sein. Die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird dieser Notwendigkeit derzeit nicht gerecht. „Wasserwiederverwendung hat in Deutschland mit dem vorgelegten Referentenentwurf keine praxisrelevante Zukunft. Damit fehlt ein wichtiger Baustein zum Schutz des Grundwasserdargebots. Die weitreichenden Ausnahmemöglichkeiten beispielsweise über Sperrgebiete und die hohen bürokratischen Hürden müssen unbedingt aus dem Entwurf gestrichen werden. Zudem muss das Anwendungsgebiet auf Industrie und Stadtgrün erweitert werden“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Wasserwiederverwendung.

Die Europäische Union hat im Juni 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (EU 2020/741) verabschiedet. Die Verordnung, die bis Juni 2023 in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein musste, regelt die landwirtschaftliche Bewässerung mit behandeltem und speziell aufbereitetem Wasser aus dem Ablauf von Kläranlagen. Das Bundesumweltministerium hat einen entsprechenden Referentenentwurf zur Anpassung des Wassershaushaltgesetzes zur Verbändeanhörung vorgelegt. Der Entwurf entspricht nach Einschätzung der DWA nicht den Zielen der EU, mit der Verordnung die Wasserwiederverwendung in den Mitgliedsstaaten zu erleichtern.

Das Bundesumweltministerium sieht in dem Entwurf unter anderem weitreichenden Ausnahmemöglichkeiten der Wiederverwendung über Sperrgebiete vor. In diesen Gebieten könnte eine Wiederverwendung generell nicht ohne eine komplexe Einzelfallprüfung mit Risikomanagement stattfinden. Eine weitere hohe bürokratische Hürde für die Wasserwiederverwendung stellt die vorgesehene Einvernehmensregelung mit sieben zu beteiligenden Behörden dar. Das Bundesumweltministerium muss bei diesen Punkten den Entwurf grundlegend überarbeiten, um der Wasserwiederverwendung die für den Grundwasserschutz und sichere Wasserversorgung notwendige praxisrelevante Zukunft zu ermöglichen.

Dritter DWA-Kritikpunkt ist die Begrenzung des Anwendungsgebiets auf die landwirtschaftliche Bewässerung. Mit zunehmendem Druck auf die Wasserressourcen wird die Wasserwiederverwendung auch in anderen Bereichen an Bedeutung gewinnen. Eine Ausweitung des Geltungsbereiches auf die industrielle Nutzung sowie auf die Bewässerung im urbanen Bereich, Stichwort Stadtgrün, ist sinnvoll und notwendig. Diese Bereiche sollten ebenfalls rechtlich geregelt werden, um Rechts- und Planungssicherheit herzustellen. Aus Zeitgründen, die EU-Verordnung gilt seit dem 26.06.2023 auch in Deutschland, ist es aus Sicht der DWA aber vertretbar, diese Bereiche zu einem späteren Termin mit aufzunehmen.

Die Wiederverwendung von behandeltem, das heißt gereinigtem und für die jeweiligen Zwecke besonders aufbereitetem Wasser, ist in der Landwirtschaft kein Neuland. Die Bewässerung landwirtschaftlicher Produkte auf diese Weise findet in Europa und im außereuropäischen Ausland bereits seit langem statt, entsprechende Agrarprodukte sind Kernbestandteil der Lebensmittelversorgung und befinden sich in unseren Supermärkten. Die Wasserwiederverwendung ist auch in Deutschland bereits heute grundsätzlich rechtlich zulässig, aber bislang nicht konkret geregelt. Die DWA begrüßt daher die Festlegung von europaweiten gemeinsamen Mindeststandards, die mit dem Referentenentwurf und der auf dieser Grundlage noch zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisiert, beziehungsweise umgesetzt werden sollen. Die DWA unterstützt dies mit der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerks, konkret der bald erscheinenden Merkblattreihe M 1200 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke“. Durch eine sachgerechte Wasserwiederverwendung können Kreisläufe im Sinne der Nachhaltigkeit geschlossen und natürliche Ressourcen geschont werden.

DWA-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: dwa.info/stellungnahmen

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