Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“

Neu erschienen

Juni 2023. Die DWA hat das Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“ veröffentlicht.

Vom Menschen geschaffene Bauwerke und Landschaftselemente bieten bestimmten Tierarten günstige Lebensräume, in denen sie unter anderem Störungen entgehen, Schutz vor Witterungsunbilden finden, Feinden entkommen, Jungtiere aufziehen und Nahrung finden können. Dies gilt auch für Deiche und Dämme, die von einigen Säugetierarten durch ihre Grabaktivitäten so stark in Mitleidenschaft gezogen werden können, dass deren Standsicherheit stellenweise gefährdet sein kann.

Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden haben den DVWK bereits 1975 veranlasst, Empfehlungen für den bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa verbreitet hat und sich andererseits die Ansprüche an den Wasserabfluss bereichsweise stark geändert hatten, galt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermeidungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen.

Inzwischen ist auch der Biber, das größte heimische semiaquatische Nagetier, infolge umfangreicher Schutzmaßnahmen und erfolgreicher Wiederansiedlungsprojekte an zahlreichen Gewässern wieder anzutreffen. Dem heimischen Biber sind als einer streng geschützten Art ausreichende Habitate zu belassen bzw. neue zu schaffen, während dem Bisam wegen seines oft zahlreichen Auftretens und der damit häufig verursachten Schäden durch geeignete Gewässergestaltungs- und Schutzmaßnahmen oder durch gezielte Bekämpfung Einhalt geboten werden sollte.

Ferner ist ein verstärktes Auftreten der Nutria festzustellen, zum Teil hervorgerufen durch die Auflösung der Nutriafarmen in der ehemaligen DDR, aber auch durch die Einwanderung aus dem französischen Raum (Oberrhein-Ebene). Von der Schadenssituation her sind primär Land- und Wasserwirtschaft, aber nicht minder auch das Verkehrswesen und die Kommunen sowie der einzelne Bürger als Eigentümer betroffen.

Folgeschäden sind unter anderem:

  • Uferabbrüche und -einbrüche,
    die zur Beeinträchtigung der Bewirtschaftung einer Fläche, Nutzung einer Straße oder Ähnlichem führen und dabei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen
  • Böschungsrutschungen
    an Deichen und Dämmen, die deren Sicherheitsfunktion gefährden
  • Unterspülungen
    in Ufer- und Deichbereichen, die die Fließfunktion eines Gewässers oder die Standfestigkeit nachhaltig bzw. nachteilig verändern
  • Verklausungen
    vor Einlaufbauwerken, Wehren und Hochwasser-Entlastungsanlagen durch Bäume und Äste, zum Beispiel von Turbinen-Einlaufrechen bei Flusskraftwerken
  • Übertragung von Krankheiten
    Die genannten Arten können Überträger (Vektoren) von für den Menschen gefährlichen Infektionskrankheiten wie „Weilsche Krankheit“ (eine Leptospirose), Fuchsbandwurm oder auch dem HANTA-Virus sein.

Neben der aktiven Bekämpfung des Bisams, für die es einschlägige Vorschriften gibt, kann möglichen Schäden durch eine den Erfordernissen angepasste Gestaltung und Pflege von Gewässern sowie Sicherung von Deichen und Dämmen vorgebeugt werden. Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Nagetiere gar nicht erst die Voraussetzungen finden, um sich in gefährdeten Bereichen anzusiedeln.

Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden die Wühlaktivitäten der zuvor genannten Tierarten und deren Folgen teilweise unter einem anderen Aspekt betrachtet. Dies hat dazu geführt, dass die Überarbeitung des DVWK-M 247 aus dem Jahr 1997 zum Merkblatt DWA-M 608 in mehreren Teilen erfolgen soll.

Konkrete Maßnahmen für eine den Erfordernissen entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser drei Nagetierarten vorliegen und eine entsprechende Identifikation der Wühltiere erfolgen kann. Hierfür wurden die bisher bekannten Daten, Kenntnisse und Erfahrungen, ergänzt durch eigene Untersuchungen, zusammengetragen und ausgewertet.

Im bereits veröffentlichten Teil 1 der Merkblattreihe werden die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen von Bisam, Biber und Nutria detailliert beschrieben. Um Verwechselungen zu vermeiden, werden darüber hinaus zusätzlich die Erkennungs- und Besiedlungsmerkmale von Otter, Mink, Wanderratte und Schermaus kurz charakterisiert. Damit wird den für die Gewässer Verantwortlichen, den damit befassten Naturschützern, den Gewässeranliegern als unmittelbar Betroffene, aber auch allen anderen Interessierten eine qualifizierte Fachinformation zur sicheren Ansprache dieser Tierarten sowie ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser an die Hand gegeben.

Der vorliegende Teil 2 der Merkblattreihe befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben.

Grundsätzlich zielen Maßnahmen, die technischer oder nicht-technischer Art sein können, darauf ab, bestehende Konflikte zwischen der Nutzung durch die Tiere (Lebensraum) und durch den Menschen (Kulturlandschaft) zu mindern oder bestenfalls zu beseitigen. Bei der Auswahl möglicher Maßnahmen sind folgende Kriterien wesentlich:

  • Wirksamkeit
  • Nachhaltigkeit (kurzfristig, langfristig)
  • Aufwand (zeitlich, materiell, finanziell)
  • Umsetzbarkeit (technologisch, personell)
  • Umweltverträglichkeit (sekundäre Umwelteffekte, Auswirkungen auf andere Lebewesen).

Managementfragen, Bestandsregulierung, Schaffung neuer Lebensräume und Verbesserung der Biodiversität sowie Gewässerentwicklung werden im Teil 3 abgehandelt.

Das Merkblatt DWA-M 608-2 wurde im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.1 „Bisam, Biber, Nutria“ (Sprecher: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk) erarbeitet und richtet sich an Institutionen und Personen, zu deren Aufgaben das Management der Populationen von Bisam, Biber und Nutria gehört.

Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“, Mai 2023, 113 Seiten, ISBN 978-3-96862-542-3, Ladenpreis: 131 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 104,80 Euro, Kombi E-Book & Print: 170,50 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 136,40 Euro

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Veranstaltungshinweis

WebSeminar „Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Wühltiere an Deichen, Dämmen und Ufern“ am 28. November 2023 von 9 bis 14 Uhr

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