Wasserrahmenrichtlinie und Kommunalabwasserrichtlinie jetzt fortentwickeln

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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Tochterrichtlinien bilden den zentralen Rahmen für den Gewässerschutz. Dabei steht das Ziel des guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer im Mittelpunkt. Der durch die WRRL vorgegebene Zeitplan zur Erreichung dieses Ziels hat sich jedoch als zu ambitioniert erwiesen. Dazu hat die DWA ein vertiefendes Positionspapier vorgelegt.

Der europäische Evaluationsprozess der Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) wird von der DWA unterstützt. Bei der Umsetzung der UWWTD weisen die Mitgliedstaaten immer noch einen recht unterschiedlichen Vollzug auf.

  • Ziele der WRRL weiterverfolgen und Zwischenziele einführen

Die DWA tritt für eine Beibehaltung der Ziele der WRRL bei gleichzeitiger Fortentwicklung der Richtlinie ein.

Die Erreichung dieser Ziele erfordert mehr Zeit und eine differenzierte Betrachtung der Zielvorgaben. Es ist nicht sachgerecht, diesem allgemein anerkannten Befund durch einen erhöhten Erfüllungsdruck auf den wasserwirtschaftlichen Vollzug zu begegnen. Die DWA fordert daher, dass die Überprüfung der WRRL (sog. Review-Prozess) aktiv verfolgt wird und, wie europarechtlich für 2019 vorgesehen, zu klaren Aussagen der europäischen Kommission führt.

Für die Zeit nach dem Jahr 2027 sind weitere Teilschritte zur Erreichung des Ziels festzulegen. Zeitliche Zwischenziele werden helfen, um alle Beteiligten zur Umsetzung von notwendigen Maßnahmen zu ermutigen.

  • Verursacher stärker in die Pflicht nehmen

Um den guten Zustand der Gewässer in Europa zu erreichen, müssen die Verursacher von Gewässerbelastungen einen größeren Beitrag leisten, insbesondere im Bereich der diffusen Einträge über die Luft und durch die Bodenpassage. Die Erreichung des guten Zustands wird die Wasserwirtschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten alleine nicht erzielen können. Eine Harmonisierung mit dem relevanten europäischen Stoffrecht, wie z.  B. REACH, ist zudem notwendig.

  • Ausnahmeregime der WRRL überprüfen

Die Regel-Ausnahme-Systematik der WRRL muss überprüft werden. Der zu besorgenden Praxis, dass Gewässernutzungen, wie etwa die Einleitung behandelten Abwassers und die Trinkwasserversorgung aufgrund europäischen Rechts nur über Ausnahmeregelungen zugelassen werden können, muss dringend begegnet werden.

  • Regenwassermanagementpläne in der Kommunalabwasserrichtlinie vorsehen

Die Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) sollte im Bereich Niederschlagswasser die erforderlichen Maßnahmen konkretisieren und Regenwassermanagementpläne einfordern.

Es sollte europaweit Anreize z.  B. für einen dezentralen Regenwasserrückhalt, für Versickerung, Verdunstung und Regenwassernutzung geben. Regenwassereinleitungen dürfen die Erreichung des guten Gewässerzustandes nicht beeinträchtigen.

Bei der Fortentwicklung der Richtlinie sollten die Regelungen für sensitive Gebiete für mehr Gewässer in Europa zur Anwendung kommen.

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